In Marzells „Sonnenbuckel“ kann künftig gebaut werden. Die Anbindung des allgemeinen Wohngebiets an die Kreisstraße erfolgt über eine Brücke in Privatbesitz. Foto: Silke Hartenstein

Einstimmig hat der Gemeinderat Malsburg-Marzell den Bebauungsplan „Sonnenbuckel“ beschlossen.

Nach Nutzungsaufgabe des früheren Gasthauses „Sonne“ und der früheren Tennisanlage gibt es somit eine künftige Nachnutzung der Flächen in Marzells Ortskern, der Schwerpunkt liegt auf Wohnbebauung.

 

Wie viele Wohnungen es letztlich werden, war in der jüngsten Gemeinderatssitzung noch kein Thema. Die Aufstellung erfolgt gemäß Paragraf 13a im Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren. Damit sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich.

Etliche Bodenflächen im Gebiet sind infolge der früheren Nutzung verdichtet und versiegelt. Der fünf Meter breite Gewässerrandstreifen entlang der Kander darf nicht bebaut werden. Ein Beitrag zu den Umweltbelangen und eine artenschutzrechtliche Einschätzung waren als Anlage beigefügt.

Bei der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 6. Oktober bis 7. November 2025 wurde eine Stellungnahme abgegeben, in der die Zustimmung nur nach Abschließen eines Erschließungsvertrags zwischen Investor und Gemeinde erteilt wird. Diese Stellungnahme wurde berücksichtigt, es besteht bereits ein Vertrag zwischen Gemeinde und privatem Investor, in dem auch die Erschließungs- und Straßenbaukosten geregelt sind.

Bäume erhalten

Die Stellungnahme sowie die der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zur Kenntnis genommen. Berücksichtigt wurde hierbei auch, dass Kellergeschosse zu schützen sind gegen sich im verfüllten Arbeitsraum sammelndes und aufstauendes Regenwasser. Ein Bereich ist im Bebauungsplan als „Dörfliches Wohngebiet“ festgelegt. Dieser Teil kommt vom Ortseingang aus bachaufwärts gesehen zuerst, die Bäume dort müssen erhalten bleiben.

Das weitere Plangebiet gilt als „Allgemeines Wohngebiet“. Hier sind im näher an der Kreisstraße gelegenen Bereich zwei Vollgeschosse und eine maximale Firsthöhe von 9,5 Metern festgesetzt. Im weiter oberhalb gelegenen Bereich sind drei Vollgeschosse und bis zu 13,5 Meter Firsthöhe zulässig. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße, die über die ebenfalls private Brücke über die Kander an die Kreisstraße 6350 angebunden wird.

Brücke in Privatbesitz

Gemeinderat André Hintenaus fragte, wer künftig für die private Brücke zuständig wäre – wichtig zu wissen, falls die Brücke einmal baufällig würde. Da die Brücke, wie Bürgermeister Mario Singer informierte, im Privatbesitz bleibe, sei der Eigentümer für sie zuständig, das gelte auch für die Schneeräumpflicht.

In der Bürgerfragerunde wollte eine Bürgerin wissen, wer zuständig sei für die Entsorgung des Belags auf dem früheren Tennisplatz im „Sonnenbuckel“. Auch dafür sei der private Investor zuständig, sagte Singer, die Gemeinde werde jedoch diesem Hinweis nachgehen.