Die im Volksmund genannte „Eiserne Brücke“ soll durch einen Neubau ersetzt und die alte Eisenbahnüberführung abgebaut werden Foto: Schwind

Die Bahn muss den Neckarübergang zwischen Sulz und Horb erneuern – sonst könnte der Betrieb der Strecke gefährdet sein. Geplant ist ein Neubau an anderer Stelle.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Neckar zwischen Betra-Neckarhausen (Kreis Freudenstadt) und Sulz-Fischingen (Kreis Rottweil) erneut eingeleitet.

 

Die DB InfraGO AG, vormals DB Netz AG, beantragt in diesem Vorhaben den Abbruch und einen Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) über dem Neckar zwischen Sulz, Gemarkung Fischingen, und Horb, Gemarkung Betra.

Ohne Neubau kein Verkehr

Die Erhaltung der Strecke erfordere einen Neubau der EÜ in versetzter Lage und den anschließenden Rückbau der bisherigen Brücke. Mit dem Vorhaben geht eine teilweise Neuherstellung des Gleises einher: Ab Kilometer 88,4 bis Kilometer 88,6 kann durch die Umtrassierung zukünftig mit 100 Kilometer pro Stunde statt 90 Kilometer pro Stunde gefahren werden.

Die Stahlkonstruktion ist mit Rost übersät. Foto: Schwind

Der Ersatzneubau diene der Minimierung des zukünftigen Instandhaltungsaufwands und sei notwendig, weil sich die derzeit bestehende Eisenbahnüberführung in einem schlechten Zustand befinde, so die DB InfraGO AG. Eine Sanierung sei nicht möglich, und ohne den Neubau drohe schlimmstenfalls eine Sperrung der Strecke.

Straße wird Teil der Baustelle

Der Eisenbahnbetrieb soll während der Bauphase weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Ein Fahrstreifen der L 410 wird während der geplanten Gesamtbauzeit von 17 Monaten zeitweise für die Herstellung einer Winkelstützwand in Anspruch genommen werden müssen. Außerdem teilt das DB InfraGO AG mit, würden zeitweise notwendige Baustraßen errichtet. Es ist geplant, auch Flächen in Privateigentum zum Teil vorübergehend bauzeitlich zu beanspruchen beziehungsweise dauerhaft zu erwerben.

Die Brückenlager haben schon bessere Zeiten gesehen. Foto: Schwind

Da der Neckar an dieser Stelle die Grenze zwischen den Städten Sulz und Horb bildet, betrifft die Baumaßnahme beide Kommunen. Wie das EBA mitteilt, stehen die Planunterlagen noch bis Mittwoch, 29. April, im Antrags- Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore online öffentlich zur Verfügung. In dieser Zeit haben alle Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit, in die Planung Einsicht zu nehmen.

Die Planunterlagen waren bereits in abgeänderter Form zur Einsichtnahme im Februar beziehungsweise März 2021 öffentlich ausgelegt. In den jetzigen neuen Planfeststellungsbeschluss sind die Stellungnahmen von damals bereits berücksichtigt.

Auf Antrag der DB InfraGO AG, vormals DB Netz AG, Regionalbereich Südwest erlässt das Eisenbahn-Bundesamt im Wesentlichen folgenden Planfeststellungsbeschluss: „Der Neubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Neckarhausen km 88,407 der Strecke 4600 in versetzter Lage einschließlich Entwässerung, Rückbau der bestehenden EÜ, Neubau von ca. 600 Meter Streckengleis in neuer Lage (Anpassung an die neue Lage der EÜ) einschließlich Entwässerung, Rückbau Streckengleis von km 88,106 bis 88,700 Anpassung des Wirtschaftsweges im Bereich des östlichen Widerlagers, Neubau einer Winkelstützwand zwischen Landesstraße L 410 und der Eisenbahnstrecke 4600 westlich der EÜ“.