Nach dem tödlichen Badeunfall im Badkap Ende Juni wird gegen die Mutter der verstorbenen Fünfjährigen ermittelt.
Albstadt - Das Mädchen war im Badkap in Albstadt verunglückt. Es hatte laut Polizeiangaben leblos am Boden des Schwimmbeckens getrieben und ist später in einer Tübinger Klinik gestorben.
Polizei: Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht
"Die Ermittlungen in diesem tragischen Unglücksfall laufen noch", berichtet Christian Wörner vom Polizeipräsidium Reutlingen auf Frage unserer Redaktion. "Ermittelt wird gegen die Mutter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht."
Der Mutter droht im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, erläutert der Sprecher der Hechinger Staatsanwaltschaft, Ronny Stengel, unserer Redaktion. Eine Pflichtverletzung begründe in diesem Fall den Vorwurf der Fahrlässigkeit.
Zuletzt hieß es, die Mutter sei wohl vor dem Unglück mehrfach ermahnt worden, das Mädchen und weitere Kinder zu beaufsichtigen, da diese beim Besuch im Albstädter Freizeitbad offenbar keine Schwimmflügel trugen.
Badegast entdeckte das Kind im Badkap
Ein Badegast hatte das Kind am 23. Juni nach Polizeiangaben auf dem Boden des Nichtschwimmerbeckens entdeckt und es aus dem Wasser geholt. Nach sofortiger Wiederbelebung durch einen Rettungsschwimmer, Ersthelfer und eine zufällig anwesende Kinderärztin war das Mädchen per Hubschrauber in die Klinik eingeliefert worden, starb dort aber einen Tag später.