Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B27 zwischen Bodelshausen und Nehren Foto: RP Tübingen

Jahrzehntelange Planungen waren vorausgegangen: Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren erlassen.

Die Planungen um den Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren gehen auf die Zielgerade. Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen - das hat die Behörde jetzt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

 

Genehmigt wurde das Vorhaben von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, beantragte Variante 1g. Diese Variante wird auch als sogenannte „Endelbergtrasse“ bezeichnet. Von einem Tunnel ist somit keine Rede mehr.

Regierungspräsident Klaus Tappeser betont zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens: „Ich bin überzeugt, dass der Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren zur Stärkung der Region beiträgt und die Anbindung des Zollernalbkreises sowie des Landkreises Tübingen an die Metropolregion Stuttgart sichert.“

Für den B27-Ausbau wird mit Kosten von 179 Millionen Euro gerechnet.

B27-Ausbau: Gegner halten an Tunnel fest

Dem Planfeststellungsbeschluss ging der Erörterungstermin am 8. und 9. Oktober in Ofterdingen im Kreis Tübingen voraus. Die in diesem Zusammenhang gestellten Anträge wurden durch die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss beschieden.

Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurde im Rahmen des Erörterungstermins erneut der Wunsch nach der Realisierung einer Tunnelvariante  auf der Bestandsstraße durch Ofterdingen geäußert.

Die Planfeststellungsbehörde hat diesbezüglich nicht die Vorteile in Bezug auf naturschutzrechtliche Erwägungen und eine Reduzierung des Flächenverbrauchs verkannt.

Gegen eine Tunnel-Lösung sprechen allerdings insbesondere städtebauliche Erwägungen, wirtschaftliche Aspekte sowie die planerischen Zielsetzungen des Vorhabenträgers. Den umweltfachlichen Auswirkungen der genehmigten Trasse wird durch ein umfangreiches Maßnahmenkonzept begegnet, wie es heißt.

Über die B27 schneller in Stuttgart

Die Planfeststellungsbehörde ist der Auffassung, dass durch die genehmigte B27-Trasse die Leistungsfähigkeit der Verbindung zwischen Stuttgart, Tübingen, Hechingen und Balingen entlang einer Landesentwicklungsachse gestärkt wird und die bestehenden Kapazitätsengpässe der Bundesstraße 27 im Bereich zwischen Bodelshausen und Nehren abgebaut werden können.

B27-Ausbau: Klagen sind möglich

Als nächster Schritt folgt die Auslage des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Planunterlagen, die Anfang des kommenden Jahres stattfinden wird.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim geklagt werden. Die Klagefrist von einem Monat beginnt mit Abschluss der Auslage des Planfeststellungsbeschlusses zu laufen.

Die Planfeststellungsbehörde wird die Auslage des Planfeststellungsbeschlusses gesondert bekannt machen und durch eine weitere Pressemitteilung darüber informieren.

Weiteres Projekt: Schindhaubasistunnel bei Tübingen

Erst vor Kurzem hatte es neue Informationen zu einem weiteren Großprojekt nur wenige Kilometer entfernt gegeben - aktuelle Pläne zum Schindhaubasistunnel bei Tübingen wurden vorgestellt, unter anderem Visualisierungen des Verkehrstunnels an der B27.