Ein 64-jähriger Mann aus Pforzheim wird am Amtsgericht verurteilt, weil der auf Twitter die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann beleidigt hat. Seine Verteidigerin verlangt, dass die Politikerin als Zeugin aussagt – und sieht bei Strack-Zimmermann eine Masche.
„Ein Mann im hässlichen Frauenkörper. Die sollte dringend eine Geschlechtsumwandlung vornehmen lassen“. Das kommentierte im Februar 2023 ein 64-Jähriger Arbeitsloser aus Pforzheim auf Twitter (heute X) unter die Frage eines Benutzers, was alle von Strack-Zimmermann halten.
Die FDP-Politikerin erstattete daraufhin Anzeige. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Beleidigung. Den Strafbefehl wollte der Pforzheimer nicht akzeptieren. Deshalb landete die Sache nun vor dem Amtsgericht.
Staatsanwältin Juliane Rothacker blieb bei ihrer Sicht. Die in dem Fall ermittelnde Polizistin erklärte, dass sie den Mann anhand seiner Telefonnummer identifiziert habe, die in seinem Twitter-Profil hinterlegt war. Der Post sei mittlerweile gelöscht, das Profil gesperrt. Sie habe auch die anderen Social-Media-Profile des Angeklagten überprüft. Auf Facebook habe es viele kritische Posts zur Corona-Politik der Regierung gegeben, aber nichts Strafbares.
Nur ein „Geschäftsmodell“?
Konfrontiert mit der Anzeige habe der Mann über Marie-Agnes Strack-Zimmermann gesagt, dass diese Frau nicht tragbar wäre, er nichts gemacht habe und nicht wisse, um was es geht – und über den Inhalt des Posts „gekichert“. Das Ganze ist Teil eines Sammelverfahrens. Die Politikerin hat über ihren Anwalt Alexander Brockmeier diverse solcher Äußerungen im Internet zur Anzeige gebracht.
Genau daran störte sich die Verteidigerin des Mannes, Viktoria Dannenmaier. Sie sah eine Masche der Politikerin, mit dem Ziel „Schmerzensgeld zu generieren“. Ihr Anwalt betreibe dafür eine „Scheinfirma“. Das Ganze sei ein „Geschäftsmodell“. Außerdem sei nicht eindeutig, dass sich der Kommentar auf die Politikerin beziehe.
„Das sehe ich nicht ein“
Dannenmaier beantragte, die Politikerin und ihren Anwalt als Zeugen im Prozess zu vernehmen. Sie bezweifle, dass Strack-Zimmermann von der Äußerung überhaupt gewusst habe oder einen Schaden dadurch hatte. Und eigentlich müssten Geschädigte bei einer Beleidigung vor Gericht erscheinen. Nur bei Politikern sei das irgendwie anders. „Das sehe ich nicht ein“, sagte die Anwältin.
Richterin Anna Kräßig lehnte den Antrag ab. Eine Vernehmung der Politikerin und ihres Anwalts sei nicht nötig. Dannenmaier sah bei ihrem Mandant trotzdem eine freie Meinungsäußerung und keine Beleidigung. Strack-Zimmermann teile selbst verbal viel aus: gegen die AfD, Demonstranten oder Olaf Scholz. Deshalb müsse sie sich solche Äußerungen „gefallen lassen“. Die Äußerung – die sich laut ihr eigentlich gar nicht auf die Politikerin beziehen – setzten sich zudem mit der Politik und nicht mit der Person auseinander, so die Anwältin.
Und selbst wenn: „Sind wir ehrlich: Sie hat ein männliches Auftreten“, sagte sie. Sie forderte deshalb einen Freispruch. Der Mann sagte dann noch, er wollte mit dem Rat zur Geschlechtsumwandlung nur „zur Diskussion anregen“. Staatsanwältin Rothacker sah das anders und forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.
Richterin Kräßig sprach den Mann der Beleidigung schuldig. Die Äußerung bezog sich auf die Politikerin, so Kräßig, sei auf Twitter öffentlich gewesen und „stark herabwürdigend“. Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Einen Schmerzensgeldanspruch der Politikerin sah Kräßig aber nicht.