Der aus Vöhrenbach stammende Christian Bammert fühlt sich zu unrecht in der Schweiz wie ein Krimineller behandelt.
Angefangen hat alles mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Gemarkung Vöhrenbach am 18. März vor zwei Jahren. Was sich daraus entwickelte, mündete schließlich in einer Gerichtsverhandlung im Mai am Bezirksgericht Baden in der Schweiz, in der Bammert schuldig gesprochen wurde. Ein schriftlicher Urteilsspruch liegt ihm nach eigener Aussage bislang nicht vor.
Aber der Reihe nach: Ein Blitzer in Vöhrenbach hatte die Überschreitung um 23 Stundenkilometer außerorts fotografisch festgehalten. Weil das Fahrzeug ein Schweizer Kennzeichen hatte, wandte sich das Landratsamt Schwarzwald-Baar mit einem Ermittlungsersuchen an die Stadtpolizei Baden.
Die Stadtpolizei erhielt über eine Autovermietung vor Ort den Hinweis auf den vermeintlichen Fahrer zum Tatzeitpunkt, Christian Bammert. Er wurde daraufhin von der Stadtpolizei Baden im August 2023 vorgeladen. Dieses Gespräch und die darauf folgenden verliefen aus Sicht von Bammert aber recht unerfreulich.
Verfahrensfehler vorgeworfen
Er wirft einigen Beteiligten auf Schweizer Seite, genauer gesagt drei Polizisten, der Staatsanwaltschaft Baden und dem Bezirksgericht Baden, Verfahrensfehler sowie ein aggressives und einschüchterndes Verhalten vor. Es dreht sich laut Bammert um Unterschlagung von Beweismitteln, Falschaussage, Verstöße gegen das Polizeireglement und die Strafprozessordnung.
Wobei Bammert auch eigene Fehler eingesteht. So habe er im Affekt ein Dokument zerrissen, vor den Augen des vernehmenden Stadtpolizisten. Voraus ging Bammerts Hinweis, dass das Formular zu seiner Zeugenvernehmung Fehler enthalte und neu aufgesetzt werden müsse. Vor allem reklamierte er, dass er von der Stadtpolizei und zuerst von der Autovermietung als Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt genannt werde. Das sei nicht korrekt. Die Fahrzeugvermietung habe dies sofort korrigiert. Er sei damals bettlägerig im Krankenstand gewesen. Ein Bekannter aus Südamerika habe ihn in Furtwangen besucht und sei auf eigene Faust mit dem Mietauto losgefahren und dabei offensichtlich in die Geschwindigkeitsfalle geraten.
Entlastende Eingaben „nicht berücksichtigt“
Nachdem er das Formular zerrissen hatte, sei ein weiterer Polizist hinzu gekommen, habe sich vor ihm in 20 Zentimetern Abstand aufgebaut und ihn angeschrien, sinngemäß mit den Worten, was ihm einfalle und warum er einfach Papiere zerreiße.
Dem vernehmenden Polizeibeamten kreidet Bammert an, dass er immer wieder betonte, dass er ihn (Bammert) für den Fahrer halte und dies so protokollieren werde, nachdem er das undeutliche Blitzerfoto mit ihm verglichen habe. Auf entlastende Eingaben sei der Polizeibeamte nicht eingegangen und habe diese in den Protokollen gar nicht berücksichtigt.
Nun hatte Bammert eine Anklage am Hals. Nicht etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Dieses Verfahren seitens des Landratsamtes Schwarzwald-Baar ihm gegenüber sei eingestellt worden, nachdem klar gewesen sei, dass er nicht der Fahrer gewesen sei. Nun sollte er sich aber vor der Schweizer Gerichtsbarkeit wegen „Hinderung einer Amtshandlung“ verantworten. Anlass bot das zerrissene Formular.
Trotzdem kam es zu einer Verurteilung
Die Gerichtsverhandlung folgte am 21. Mai vor dem Bezirksgericht Baden. Bammert hatte sich rechtlich beraten lassen. So konnte er anführen, dass er bei allen drei Gesprächen bei der Stadtpolizei keine Rechtsmittelbelehrung erhalten habe, die daraus resultierenden Vorgänge gemäß Strafprozessordnung Artikel 158 daher nicht rechtskräftig wären und er die Einstellung des Verfahrens beantrage. Außerdem seien entlastende Eingaben von seiner Seite von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nicht gewürdigt worden. Die Staatsanwaltschaft hätte gar kein Ermittlungsverfahren einleiten dürfen, so Bammert.
Trotzdem kam es zu seiner Verurteilung mit einer Strafe von mehreren Tausend Franken, beziehungsweise neun Tagen Gefängnis, wobei das Gericht den Antrag auf Ergänzung von Beweismitteln zu seiner Entlastung gar nicht berücksichtigt habe.
Bammert räumt ein, es sei „eine Dummheit“ gewesen, das Papier zu zerreißen. Aber das sei im Affekt geschehen, und er habe es ja nicht vernichtet. Außerdem habe er sich schriftlich an den Stabschef gewendet, um alle Angaben zu machen.
Für sein Rechtsempfinden und was er an Aussagen von seinen Anwälten wisse, lief hier von Schweizer Seite einiges schief. Er möchte sich das nicht gefallen lassen. Er werde in Berufung gehen, notfalls bis zum Bundesgericht in Bern oder dem europäischen Gerichtshof.
Was das Gericht meint
Stellungnahme
Unsere Redaktion bat das Bezirksgericht Baden um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen von Christian Bammert. Gerichtsschreiber Roger Meyer antwortete hierauf: „Das Gericht kommentiert seine Urteile grundsätzlich nicht.“ Die Umstände, die zu einer Verurteilung geführt hätten, ergäben sich vollumfänglich aus der schriftlichen Urteilsbegründung. Da der Beschuldigte Berufung angemeldet habe, werde ihm automatisch eine schriftliche Urteilsbegründung zugestellt. Auf die Frage, wann nach dem Prozess am 21. Mai die Urteilsbegründung an Bammert geschickt werde, erklärte Meyer: „Die schriftliche Urteilsbegründung sollte dem Beschuldigten spätestens Anfang November 2025 vorliegen.“ Eine kürzere schriftliche Ausführung des Urteils hat Bammert bereits erhalten (liegt unserer Redaktion vor). Darin ist zu lesen, dass der Beschuldigte vom Vorwurf der Unterdrückung einer Urkunde freigesprochen wird. Er sei aber laut Gerichtspräsidentin schuldig der „Hinderung einer Amtshandlung“. Er werde hierfür mit 20 Tagessätzen zu je 160 Franken, also insgesamt 3200 Franken bestraft. Wobei der Vollzug dieser Geldstrafe „aufgeschoben“ werde mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verfahrenskosten von insgesamt 2498 Franken müsse der Beschuldigte zahlen.