Oberbürgermeister Florian Kling (von links) nahm die Unterschriften von Uwe Burkart und Brigitte Nold entgegen. Foto: Klormann

Gegner des geplanten Windparks Lindenrain haben 2222 Unterschriften an Calws Oberbürgermeister übergeben. Aus dem angestrebten Bürgerentscheid wird vermutlich trotzdem nichts.

Läuft alles nach den Plänen der Projektverantwortlichen, könnte im Jahr 2029 zwischen Stammheim, Holzbronn, Gechingen und Gültlingen der Windpark Lindenrain in Betrieb gehen.

 

Ende April dieses Jahres beauftragte der Gemeinderat Calws Oberbürgermeister Florian Kling zu diesem Zweck einen Gestattungsvertrags mit der Firma Alterric abzuschließen – was in der Folge dann auch geschah.

Bis zu acht Anlagen sollen in dem Gebiet entstehen, fünf Anlagen davon im Wald östlich des Gewerbeparks Lindenrain, zwei Richtung Holzbronn und eines beim Haselstaller Hof. Fünf stehen auf Calwer, eines auf Gechinger und zwei auf Wildberger Gemarkung.

Nach Angaben von Alterric soll jede der insgesamt 266,5 Meter hohen Anlagen mindestens 1100 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt sein.

Die Unterschriften

Gegen dieses Vorhaben wehren sich nun zahlreiche Bürger der Hesse-Stadt. In dieser Woche übergaben zwei der Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens, Brigitte Nold und Uwe Burkart, insgesamt 2222 Unterschriften an Oberbürgermeister Kling.

Burkart ist in der Politik der Region kein Unbekannter; er fungiert als Schatzmeister im Vorstand des Kreisverbands Calw/Freudenstadt der AfD.

Kling kündigte an, dass nun jede einzelne Unterschrift geprüft werde, etwa darauf, ob die Unterzeichner auch in Calw gemeldet sind.

Ein Bürgerbegehren ist nur dann zulässig, wenn mindestens sieben Prozent aller am Tag der Einreichung tatsächlich in der Kommune gemeldeten, wahlberechtigten Bürger unterschrieben haben. Im Fall von Calw wären das 1275 Bürger gewesen, teilte Marion Buck, Leiterin des Fachbereichs Steuerung und Service bei der Stadt, auf Nachfrage mit.

Burkart sah die große Zahl an Unterschriften als „starkes Interesse daran, da mitzubestimmen“. Windkraft sei eine Belastung der Natur, zudem seien die Stromnetze noch gar nicht dafür ausgebaut, meinte er unter anderem. Er und seine Mitstreiter würden sich so gut sie können gegen das Vorhaben wehren.

„Das ist auch Ihr gutes Recht“, unterstrich der Oberbürgermeister. Einen Bürgerentscheid hält er hingegen für nicht rechtlich zulässig, obwohl mehr als genug Unterschriften zusammengekommen sind. Und das aus gleich mehreren Gründen – insbesondere aber, weil bereits ein Vertrag mit der Firma Alterric abgeschlossen wurde.

Die Frage der Rechtmäßigkeit

Grundsätzlich, so heißt es in Paragraf 21 der Gemeindeordnung Baden-Württembergs, hat ein Bürgerentscheid – der das Ziel eines Bürgerbegehrens ist – die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Ein solcher Beschluss darf jedoch nur für etwas gefasst werden, das auch rechtmäßig ist. Einen rechtsgültig geschlossenen Vertrag aufzuheben, hält die Verwaltung jedoch nicht für rechtmäßig – warum ein solches Ansinnen auch nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein dürfe.

Folglich müsse auch der Gemeinderat, der über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu entscheiden hat, dieses ablehnen – weil es eben nicht rechtmäßig sei. Voraussichtlich wird das im September geschehen.

Sollte das Gremium wider Erwarten etwas anderes beschließen, wäre es laut Paragraf 43 der Gemeindeordnung indes die Pflicht des Oberbürgermeisters, ein Veto einzulegen. Per Gesetz muss ein Rathauschef Beschlüssen des Gemeinderats widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind.

Den Gegnern bliebe dann noch der Rechtsweg. Diese könnten also klagen oder Widerspruch einlegen.

Um den Sachverhalt zu verdeutlichen, soll ein Beispiel aus einem anderen Bereich dienen: Wäre es zulässig, mittels eines Bürgerentscheids problemlos gegen bereits geschlossene, rechtsgültige Verträge vorzugehen, könnten etwa auch Gegner eines geplanten Neubaugebietes durch einen Bürgerentscheid zu ihren Gunsten erreichen, dass Bauherren ihre per Kaufvertrag rechtsgültig erworbenen Grundstücke wieder hergeben müssen.

Formale Fehler

Das Bürgerbegehren enthält – abgesehen von der Rechtmäßigkeit – aus Sicht der Verwaltung zudem formale Fehler. Einerseits sei die die Frage der Unterschriftenlisten falsch formuliert, weil sich diese gegen den Abschluss eines bereits abgeschlossenen Vertrags beziehe.

Und nicht zuletzt sei kein Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme vorgelegt worden. Ein solcher muss jedoch laut Gemeindeordnung Teil eines Bürgerbegehrens sein – auch, so argumentiert die Stadt, wenn die Kosten in Form entgehender Einnahmen entstehen.

Im Fall der Pacht für die vorgesehenen Windräder geht die Verwaltung von jährlichen Einnahmen in Höhe von 500 000 bis 1,2 Millionen Euro aus – und das, Stand jetzt, 25 Jahre lang. Das entspricht zwischen zehn und 20 Prozent der Einnahmen, die durch die Grundsteuer pro Jahr fließen.

Der Stadt entgingen entsprechend dieser Rechnung also 12,5 Millionen bis 30 Millionen Euro im Vertragszeitraum, die dann durch Einsparungen oder beispielsweise höhere Steuern ausgeglichen werden müssten.

Die Frage der Information

Selbst wenn die formalen Kriterien erfüllt wären, bliebe indes das Kernproblem: Das Bürgerbegehren kommt nach Ansicht der Verwaltung schlicht zu spät, da der Vertrag bereits unterschrieben sei.

Die Gegner monierten in diesem Zusammenhang im Gegenzug, sie seien zu spät und nicht ausreichend informiert worden.

Kling hielt dem entgegen, dass bereits seit gut zwei Jahren über die Pläne des Regionalverbandes in Sachen Windkraft gesprochen werde. Im Frühjahr 2024 sei klar gewesen, dass Flächen im Gebiet Lindenrain infrage kommen, darüber habe auch der Gemeinderat öffentlich beraten. Und im Januar dieses Jahres habe der Gemeinderat beschlossen, das Ziel zur Errichtung von Windkraftanlagen weiter zu verfolgen.

All das sei bekannt gemacht worden. Auch unsere Redaktion hatte mehrfach berichtet.