Unfall auf der K5372
: Autofahrer kollidiert bei Rheinau mit einem Wildschwein

Der Mann war in der Nacht auf Donnerstag auf der Kreisstraße unterwegs, als er bei Rheinau mit dem Wildtier zusammenprallte.
Von
red/mw
Rheinau
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Wildschwein: ARCHIV - 04.05.2013, Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen: Ein Wildschwein, aufgenommen im Wildpark in Ludwigshafen. (zu dpa: «40 Jahre nach Tschernobyl: Kaum noch Wildschweine verseucht») Foto: Fredrik von Erichsen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wildschweine können ein Risiko für Autofahrer darstellen, wenn sie die Straßen überqueren (Symbolfoto).

Fredrik von Erichsen/dpa
  • Autofahrer kollidierte nachts bei Rheinau auf der K5372 mit einem Wildschwein.
  • Der 38-Jährige wurde leicht verletzt, am Auto entstand rund 10.000 Euro Schaden.
  • Das Tier stürzte kurz und flüchtete danach, so die Polizei.
  • Polizei warnt: Wildtiere tauchen oft bei Morgen- und Abenddämmerung auf.
  • Tipp der Polizei: bremsen, hupen, abblenden und Unfallstelle sichern – Notruf 110.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Autofahrer kollidierte in der Nacht auf Donnerstag bei Rheinau auf der K5372 mit einem Wildschwein. Der Zusammenprall führte laut der Mitteilung der Polizei nicht nur zu einem beträchtlichen Schaden, sondern auch zu leichten Verletzungen.

Der 38-Jährige war gegen 22.20 Uhr auf der Kreisstraße von Garnshurst kommend in Richtung Memprechtshofen unterwegs, als ungefähr 200 Meter vor der Ortseinfahrt das Schwein die Straße kreuzte und frontal mit dem Auto kollidierte. „Das Wildtier kam wohl kurz zu Fall und hat danach die Flucht ergriffen“, schildert die Polizei.

Der 38-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu. Am Fahrzeug entstand ein Schaden von rund 10.000 Euro.

Im Zusammenhang mit Wildunfällen weist die Polizei auf Folgendes hin: Wildtiere können jederzeit und überall auf der Straße auftauchen – ganz besonders aber in den Zeiten der Morgen- und Abenddämmerung.

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Polizei hat Tipps für den Ernstfall

Wenn ein Wildtier auf der Fahrbahn steht: Bremsen, hupen und abblenden – keine riskanten Ausweichmanöver in den Gegenverkehr oder den Straßengraben riskieren. Dies hat meist gravierende Schäden oder gar Verletzungen zur Folge.

Wenn es dann doch zum Unfall kommt? Anhalten und unbedingt die Unfallstelle absichern! Dazu verpflichtet § 34 der Straßenverkehrsordnung. Im Anschluss ist die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Zu verletzten oder toten Tieren unbedingt Abstand halten. In beiden Fällen kann es ohne Vorwarnung zu unkontrollierbaren und verletzungsträchtigen Bewegungen kommen.

In keinem Fall solch ein Tier mitnehmen, das kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen. Ein Tier auf der Fahrbahn als Hindernis zurückzulassen, verbiete sich aus § 32 der Straßenverkehrsordnung.