Verfahren gegen die Mutter
: Polizei stoppt Neunjährigen auf E-Scooter

Eine Mutter lässt ihren neun Jahre alten Sohn mit einem E-Scooter fahren. Warum der Fall nun Konsequenzen für die Mutter hat.
Von
dpa
Biberach
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Die Polizei bringt den jungen E-Scooter-Fahrer nach Hause. (Symbolbild)

Jens Büttner/dpa
  • Polizei stoppte in Biberach einen Neunjährigen auf einem E-Scooter – Fahren erst ab 14 erlaubt.
  • Beamte brachten den Jungen nach Hause und klärten die Mutter über die Rechtslage auf.
  • Gegen die Mutter läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, da sie den Roller bereitgestellt hat.
  • Bußgeldkatalog sieht 90 Euro und einen Punkt in Flensburg vor; die Bußgeldstelle entscheidet.
  • E-Scooter brauchen ein Kennzeichen und max. 20 km/h; Radwege oder Straße nutzen, Gehwege tabu.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Die Polizei hat einen Neunjährigen auf einem E-Scooter in Biberach angehalten. Einen solchen Roller dürfe man erst ab 14 Jahren fahren, teilte die Polizei mit. Mit dem Streifenwagen brachten die Polizisten den Jungen nach Hause, wo sie die Mutter über die Rechtslage aufklärten. Weil sie dem Kind den Roller zur Verfügung gestellt hat, sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Frau eingeleitet worden.

Für solche Verstöße sieht der Bußgeldkatalog 90 Euro und einen Punkt in Flensburg vor, wie ein Polizeisprecher ausführte. Über Details müsse nun die Bußgeldstelle entscheiden.

Neben dem Mindestalter müssen Fahrer von E-Scootern noch weitere Dinge beachten: Die Roller benötigen nach Angaben der Polizei auch ein Kennzeichen und dürfen nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren. Fahrer sollten möglichst auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind hingegen tabu, solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist.