Richtig reagieren bei Wildwechsel: Wenn plötzlich ein Reh oder Wildschwein vor das Auto läuft

Rund um Waldgebiete, Wiesen und Felder ist besondere Wachsamkeit und Bremsbereitschaft gefragt.
Patrick Pleul/dpa- Richtig reagieren bei Wildwechsel: bremsen, Lenkrad festhalten, nicht hektisch ausweichen.
- Unfall ablaufen lassen, sichern und melden. Polizei oder Jägerschaft stellt Bescheinigung aus.
- Abstand zu verletzten Tieren wahren – Anfassen ist gefährlich und kann strafbar sein.
- Tote Tiere nicht mitnehmen. Liegen sie auf der Fahrbahn, nur gesichert an den Rand ziehen.
- Vorsicht in Dämmerung sowie an Wald- und Feldrändern. Tempo senken, abblenden und hupen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Reh am Straßenrand, ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – und plötzlich steht das Tier mitten auf der Fahrbahn. Gerade in der Dämmerung und auf Straßen durch Wald- und Feldgebiete müssen Autofahrer jederzeit mit Wildwechsel rechnen. Kommt es zum Zusammenstoß, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Unsere Redaktion hat beim Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) und bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) nachgefragt, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält.
„Lässt sich die Kollision nicht mehr verhindern, sollte der Fahrer bremsen und das Lenkrad mit beiden Händen festhalten“, rät Diplom-Forstwirt Falko Brieger von der FVA. Ein hektisches Ausweichmanöver dagegen sei lebensgefährlich. Dadurch könne das Fahrzeug ins Schleudern geraten, von der Fahrbahn abkommen oder in den Gegenverkehr geraten. Ein Zusammenstoß mit dem Tier kann zwar erhebliche Schäden verursachen – ein unkontrolliertes Ausweichen jedoch für Menschen im eigenen und in anderen Fahrzeugen noch gefährlicher sein.
Jeder Wildunfall mit einem größeren Tier muss gemeldet werden
Ist es zum Unfall gekommen, steht zunächst die eigene Sicherheit im Vordergrund. „Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab“, empfiehlt Katharina Daiss vom LJV. Sind Menschen verletzt, muss über die 112 der Rettungsdienst verständigt und Erste Hilfe geleistet werden.
Auch wenn ausschließlich das Tier betroffen ist, muss der Wildunfall der Polizei gemeldet werden. In Baden-Württemberg und den meisten anderen Bundesländern gibt es eine Meldepflicht für größere Wildtiere wie Rehe, Wildschweine oder Füchse. Das Nichtmelden ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt auch, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß nicht mehr zu sehen ist.
Der Grund: Ein Wildtier kann schwer verletzt sein und trotzdem noch eine beträchtliche Strecke zurücklegen. Für die Polizei und die zuständige Jägerschaft sind deshalb möglichst genaue Angaben wichtig – insbesondere zur Wildart und dazu, in welche Richtung das Tier geflüchtet ist.
Wer ein verletztes Reh oder Wildschwein neben der Straße liegen sieht, sollte nicht versuchen, dem Tier zu helfen, indem er es anfasst oder einfängt. „Abstand halten“ lautet die Devise. Verletzte Wildtiere stehen unter erheblichem Stress und können treten, beißen, kratzen oder um sich schlagen. Insbesondere ein verletztes Wildschwein kann gefährlich werden.
Der zuständige Jäger organisiert in einem solchen Fall eine Nachsuche mit einem ausgebildeten Nachsuchehund. Ziel ist es, das verletzte Tier möglichst schnell zu finden und sein Leiden zu beenden.
Auch wenn das Tier bei dem Unfall verendet ist, darf es nicht einfach eingepackt und mitgenommen werden. Das Mitnehmen von Wild gilt als Wilderei und ist strafbar.
Liegt das tote Tier auf der Fahrbahn und besteht dadurch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, kann es – sofern dies gefahrlos möglich ist – mit Schutzhandschuhen an den Straßenrand gezogen werden. Ansonsten sollte die Polizei informiert werden.
Eine Meldung des Wildunfalls ist auch für die weitere Schadensabwicklung wichtig. Polizei oder Jägerschaft können eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die beispielsweise gegenüber der Versicherung benötigt werden kann.
Doch nicht erst nach einem Unfall ist die richtige Reaktion entscheidend. Wer ein Wildtier am Straßenrand oder auf der Fahrbahn entdeckt, sollte sofort die Geschwindigkeit verringern und bremsbereit sein.
Wildtiere sind meist nicht alleine unterwegs
Der Landesjagdverband weist darauf hin, dass Wildtiere häufig nicht allein unterwegs sind. Überquert ein Reh die Straße, können weitere Tiere folgen. Das gilt insbesondere auch für Wildschweine und Hirsche. Deshalb sollte ein Autofahrer nach dem ersten Tier nicht sofort wieder beschleunigen.
Tauchen im Scheinwerferlicht die Augen eines Tieres auf, heißt es: Geschwindigkeit reduzieren, bremsbereit sein und – sofern möglich – abblenden. Auch Hupen kann dazu beitragen, ein Tier von der Fahrbahn fernzuhalten.
Besondere Vorsicht ist vor allem in der Dämmerung und nachts sowie an Wald- und Feldrändern geboten. Der Herbst ist dabei keineswegs die einzige Jahreszeit mit erhöhter Wildunfallgefahr. Auch im Frühjahr steigt die Gefahr, da die Tiere auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen sind.
Wie stark sich das Tempo auf den Bremsweg auswirkt, zeigt ein Beispiel aus den Empfehlungen des Landesjagdverbandes: Wer mit 80 statt mit 100 Kilometern pro Stunde fährt, verkürzt seinen Bremsweg um rund 25 Meter.
Das gilt für Verkehrsteilnehmer
- Besonders an Wald- und Feldrändern, in der Dämmerung und bei Wildwarnschildern Fuß vom Gas und bremsbereit bleiben
Wenn es trotzdem kracht
- Unfallstelle sichern
- Wildunfall melden
- Abstand zum Tier halten
- Suche den Fachleuten überlassen.
