Regeln im Check
: Was ist im Freibad erlaubt – und was nicht?

Darf man sein eigenes Essen mitbringen? Ist Rauchen erlaubt? Und muss man vor dem Schwimmen wirklich duschen? Unsere Redaktion hat bei Freibädern in der Region nachgefragt.
Von
Benedikt Stahl
Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreis Rottweil
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Im Sommer ist das Parkschwimmbad wieder das beliebte Freiluft-Wohnzimmer der Stadt. Am Samstag, 10. Mai, startet der Saisonkartenverkauf.

In Freibädern gelten verschiedene Regeln, die für einen sicheren und angenehmen Aufenthalt sorgen sollen. Auf dem Foto ist das Donaueschinger Parkschwimmbad zu sehen.

Tobias Weißert
  • Regeln in Freibädern der Region: Fokus auf Essen, Alkohol, Rauchen, Duschen, Kleidung.
  • Eigene Speisen sind in Sulz, Bad Dürrheim, Donaueschingen und Rottweil erlaubt, in Villingen nicht.
  • Alkohol: in Sulz verboten – teils Taschenkontrollen; sonst erlaubt, Betrunkene werden verwiesen.
  • Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen, in Rottweil auch Verbot für E-Zigaretten und Vapes.
  • Duschen wird überall empfohlen, nur in Rottweil Pflicht; geeignete Badekleidung ist vorgeschrieben.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Viele Besucher fragen sich, welche Regeln in Schwimmbädern und Freibädern gelten und warum diese wichtig sind. Deshalb hat unsere Redaktion bei verschiedenen Bädern in der Region nachgefragt. Dabei geht es unter anderem um Themen wie Alkohol, Rauchen, Hygiene und Badekleidung.

In unserem Artikel geben wir einen Überblick über die Regeln in den Freibädern in Rottweil und Sulz, dem Villinger Kneippbad, dem Minara in Bad Dürrheim sowie dem Parkschwimmbad in Donaueschingen.

Darf man eigenes Essen und Trinken mitbringen?

Ob Besucher eigenes Essen und Getränke mitbringen dürfen, hängt vom jeweiligen Freibad ab. Während dies in Sulz, Bad Dürrheim, Donaueschingen und Rottweil erlaubt ist, untersagt das Villinger Kneippbad das Mitbringen von Speisen und Getränken.

Wie sieht es mit Alkoholkonsum und Rauchen auf dem Gelände aus?

Beim Alkoholkonsum gelten unterschiedliche Regeln. Im Sulzer „Susolei“ ist Alkohol verboten, an Wochenenden finden teilweise Taschenkontrollen statt. In Bad Dürrheim, Villingen und Rottweil ist Alkohol grundsätzlich erlaubt, betrunkene oder störende Gäste können jedoch des Geländes verwiesen werden. Auch in Donaueschingen dürfen alkoholisierte Personen das Bad nicht betreten.

Das 50-Meter-Becken im Rottweiler Freibad: Seine Sanierung würde 4,2 Millionen Euro kosten.

Das 50-Meter-Becken im Rottweiler Freibad

Kienzl Hinteregger

Beim Rauchen sind sich die Bäder weitgehend einig: Es ist ausschließlich in ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. In Rottweil gilt das Verbot auch für E-Zigaretten und Vapes.

Muss man sich duschen, bevor man das Wasserbecken betritt?

Vor dem Betreten der Becken wird das Duschen aus hygienischen Gründen in allen Bädern empfohlen - auch um die Wasserqualität zu verbessern und Verunreinigungen zu vermeiden.

„Wir müssen sehr oft auf das Duschen hinweisen“, betont Monica Balog, Referentin der Geschäftsführung der Kur und Bäder GmbH, die für das Minara in Bad Dürrheim zuständig ist. Auch die Bademeister im Villinger Kneippbad bitten die Gäste grundsätzlich, sich vor dem Baden zu duschen. Ähnlich ist die Lage in Donaueschingen.

Eine verbindliche Verpflichtung zum Duschen vor dem Baden besteht allerdings nur im Rottweiler Freibad.

Welche Regeln gelten für die Badebekleidung?

Vorgeschrieben ist in allen oben genannten Bädern geeignete Badebekleidung. Burkinis sind überall erlaubt, ebenso unterschiedlich lange Badehosen, sofern sie aus Badestoff bestehen. Alltagskleidung oder Unterwäsche als Ersatz für Badebekleidung hingegen sind nicht zulässig. Eine Badekappenpflicht gibt es in keinem der befragten Bäder. In Donaueschingen jedoch wird empfohlen, lange Haare zusammenzubinden.

Aus Sicht des Freibads in Rottweil sei es „entscheidend, dass die Badekleidung sauber und zum Baden geeignet ist, unabhängig davon, ob es sich um einen Burkini handelt oder die Badekleidung weiter geschnitten ist“, lässt Melanie Schanz von der ENRW-Energieversorgung wissen. Im Zweifelsfall entscheide die Badeaufsicht darüber.

Was sollten Badegäste außerdem beachten?

Die Badbetreiber weisen darauf hin, dass den Anweisungen des Personals Folge zu leisten ist. Darüber hinaus gelten je nach Bad weitere Regeln: In Donaueschingen sind Tiere sowie Feuer- und Kochstellen verboten, Nichtschwimmer dürfen nur das entsprechende Becken nutzen.

In Rottweil sind das Fotografieren oder Filmen anderer Personen ohne Einwilligung sowie sexuelle Handlungen untersagt. Außerdem dürfen Liegen nicht reserviert werden. Eigene Liegen sind jedoch erlaubt, solange sie keine Fluchtwege versperren.

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