Von Ritter Sport bis „Nabada“
: Die kuriosesten Markenstreits in Baden-Württemberg

Unternehmen führen immer wieder Rechtsstreitigkeiten wegen Markennamen. Welche Fälle in Baden-Württemberg gab es und wie gingen sie aus? Ein kleiner Streifzug.
Von
Martin Dudenhöffer
Baden-Württemberg
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Wie hier bei Rewe in Pfuhl wurde mit großen Aufstellern und einem Nabada-Spruch für den Wasserumzug und die eigenen Produkte geworben.

Wie hier bei Rewe in Pfuhl bei Neu-Ulm wurde mit großen Aufstellern und einem Nabada-Spruch für den Wasserumzug und die eigenen Produkte geworben. Darf der österreichische Energydrink-Konzern einen Ur-Ulmer Begriff für seine Werbung verwenden und gar patentieren? Die Stadt Ulm sagt „nein“.

Niko Dirner/Archiv
  • Streit um Markennamen in Baden-Württemberg: mehrere Fälle vor Gerichten und Behörden.
  • Ritter Sport gegen Mannheimer Haferriegel „MONNEMer QUADRAT BIO“: OLG-Urteil am 5. November offen.
  • Stadt Ulm wehrt sich gegen Red Bull: „Nabada“ in Werbung und Markenantrag, Anwälte verhandeln.
  • „Bruzzler“-Konflikt: Wiesenhof mahnt „Ammertaler Bruzzler“ ab – Umbenennung in „Ammertal Grill & Chiller“.
  • Likör „Ficken“ wurde nach Einspruch zugelassen – Duden-Eintrag und Liberalisation überzeugten das Gericht.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Manchmal mögen Streitigkeiten um Markennamen wie Kleinkindgehabe wirken. Es geht aber meist um viel Geld oder um das berühmte Prinzip. Darf man einen Likör „Ficken“ nennen oder verletzt man damit die „guten Sitten“? Ist der Verkauf von quadratischen Riegeln ein Affront gegen die Erfinder der Schokoladenquadrate, Ritter Sport? Und darf ein Schnaps Champagner heißen, auch wenn er nicht aus der französischen Region kommt? Diese und einige weitere Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten vor Gerichten in Baden-Württemberg ausgetragen worden.

Hat Ritter Sport die quadratische Form erfunden?

Erst kürzlich erregte der Waldenbucher Schokoladenhersteller Ritter Sport medial für Aufsehen. Weil eine kleine Firma aus Mannheim, wegen seines städtebaulichen Antlitzes als die Quadratestadt bekannt, den quadratisch geformten Haferriegel „MONNEMer QUADRAT BIO“ auf den Markt gebracht hat, ging Ritter gegen die Wackers – so heißt das Inhaberpaar mit dem Mannheimer Riegel – gerichtlich vor. Der Vorwurf von Ritter Sport: Das Quadrat des Wackerschen Riegels ähnele zu sehr ihren weltweit bekannten Schokotafeln und erzeuge somit eine Art „Sogwirkung“ auf Kunden – zuungunsten des Schokoproduzenten aus Waldenbuch.

Oberlandesgericht verhandelt über Berufung von Ritter Sport: Matteo (l) und Melanie Wacker (r), die Betreiber der Firma Wacker, halten vor dem Oberlandesgericht Riegel der Firma Wacker und eine Ritter Sport Schokolade in den Händen. Ritter Sport sieht durch einen quadratischen Riegel der Mannheimer Firma Wacker seine Marke verletzt und klagt. Vor dem Landgericht kassierte Ritter Sport im November 2025 eine Schlappe. Nun verhandelt das Oberlandesgericht über die Berufung von Ritter Sport. (zu dpa: «Ritter Sport kann auf Sieg vor Gericht hoffen - darum geht's»)

Matteo (l) und Melanie Wacker (r), die Betreiber der Firma Wacker, halten vor dem Oberlandesgericht Riegel der Firma Wacker und eine Ritter Sport Schokolade in den Händen. Ritter sieht durch einen quadratischen Riegel der Mannheimer Firma Wacker seine Marke verletzt

Bernd Weißbrod/dpa/Archiv

Nachdem Ritter vor dem Landgericht Stuttgart zunächst den Kürzeren zog und in Berufung ging, sah es vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) zuletzt so aus, dass der Mannheimer Haferriegel doch Markenrechte verletzen könnte. Bis am 5. November ein Urteil des OLG zu dem Rechtsfall erfolgen wird, sind die kakaohaltigen Riegel aus der Quadratestadt käuflich nicht zu erwerben. Für alle Süßwarenhersteller, die für ihre Produkte an gleichmäßig geschnittene Vierecke gedacht haben, könnte dieses Urteil wegweisend sein und für Ritter Sport Rückenwind bedeuten.

Stadt Ulm will nicht gegen Energydrink-Konzern einknicken

Ebenfalls neueren Datums ist die drohende rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadt Ulm und dem österreichischen Energygetränkeriesen Red Bull. Weil der Brausekonzern den Ur-Ulmer Begriff „Nabada“ ausgerechnet auch am Schwörmontag, einem Ulmer Feiertag, für die Werbung seiner Produkte verwendet und offenbar auch einen Antrag auf einen Markeneintrag für dieses Wort angemeldet hat, könnte auch dieser Fall demnächst Gegenstand einer Verhandlung werden. Die Stadt Ulm ist nämlich überzeugt, dass die städtetypische Bezeichnung des Wasserumzugs, das Nabada (Hinabbaden für alle Nicht-Schwaben), nicht für Markenzwecke von Unternehmen verwendet werden kann, sondern – wenn überhaupt – dieses Recht der Einstein-Stadt an der Donau obliegt. Deshalb möchte die Stadt Ulm ihre Rechte an dem Begriff geltend machen. Aktuell kommunizieren im Nabada-Fall wohl Anwälte zwischen Ulm und Red Bull. Ausgang ungewiss.

Bruzzler-Streit: Ammertal-Griller gegen Geflügelgigant

Der Herbst 2026 scheint die Jahreszeit für Markenrechtsfälle zu sein. Denn erst diese Woche kochte ein weiterer Streit wegen eines vermeintlich abgekupferten Namens durch die Öffentlichkeit. Beim Kampf David gegen Goliath kämpfen eine Grillgruppe aus dem Ammertal, unweit von Tübingen, und der Geflügelkonzern Wiesenhof aus Niedersachsen. Streitgegenstand ist der Name „Bruzzler“. Diesen führt Wiesenhof seit Jahren für seine Grillwurst, den „Bruzzzler“. Die Ammertaler Grillgruppe, die bei Festen für den guten Zweck grillt, nannte sich „Ammertaler Bruzzler“.

In der Metzgerei Egeler in Reusten heißen die Ammertal-Bruzzler jetzt Ammertal-Griller

In der Metzgerei Egeler in Reusten heißen die Ammertal-Bruzzler jetzt Ammertal-Griller.

Uschi Hahn/Archiv

Dem niedersächsischen Fleischgiganten ging dies zu weit, sodass die Ammertaler ein markenrechtliches Abmahnschreiben bekamen. Dass es um eine lokale Vereinigung ging und diese ein „z“ weniger für ihren Namen verwendete, reichte Wiesenhof nicht aus. Die Chance für die Grillhobbyleute, den Markenrechtsstreit zu gewinnen, schätzte ein Fachanwalt so gering ein, dass die Ammertaler zurückruderten. Etwaige Kosten hätten das wirtschaftliche Aus bedeuten können. So wurde der Name geändert, auf „Ammertal Grill & Chiller“.

Ist „Ficken“ das Ende der „guten Sitten“?

Aufsehen erregt hat vor 15 Jahren der Fall um den Likör „Ficken“ des oberschwäbischen Unternehmens EFAG mit Sitz in Laupheim (Kreis Biberach). Das Patent- und Markenamt verweigerte 2011 den Oberschwaben den Eintrag ihrer Likörmarke, weil zu obszön und zu sittenwidrig. EFAG wollte die Entscheidung des Amtes nicht hinnehmen und ging vor das Bundespatentamt. Dieses befand, das unflätig klingende Wort sei mittlerweile gesellschaftlich so akzeptiert, dass es sogar der Duden in sein bekanntes Rechtschreibbuch aufgenommen habe und seinerzeit 67 Namenseinträge im Telefonbuch bestünden. Die zunehmende Liberalisierung der Gesellschaft rechtfertige, dass die Laupheimer mit dem Namen „Ficken“ auf den Markt dürften. Ende der Geschichte.

Darf ein Winzer aus Göppingen Champagner?

Noch länger zurück, aber genauso ernsthaft geführt, liegt der Rechtsstreit zwischen einem Weinhersteller namens Jörg Geiger aus Schlaut im Kreis Göppingen und Vertretern des Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne aus der gleichnamigen französischen Region. Jörg Geiger brachte bereits 1995 eine Champagnersorte „Bratbirne“ heraus und warb mit entsprechender Bezeichnung auf dem Etikett für den edlen Schaumwein. Den Franzosen war das Attribut „Champagner“ ein Dorn im Auge, denn ein aus einer schwäbischen Birne gewonnener Schaumwein könne kein Champagner sein, wenn dieser nicht auch aus der Region komme.

Das Ende vom Lied war nach einem zunächst nachteiligen Urteil für den Göppinger ein Kompromiss zwischen Schwaben und Frankreich: Geiger druckte vorn auf seine Bratbirnenflaschen keine Bezeichnung mehr, die Schaumweinkenner aus der besagten Region Frankreichs erzürnen könnte. Stattdessen findet man den entsprechenden Zusatz nur noch auf der Rückseite der Flasche. Trotz Markenstreit – für Jörg Geiger war der Streit offenbar wirtschaftlich förderlich, er und sein Schaumwein war so plötzlich in aller Munde – auch über das kleine Schlat hinaus.