Polizei gibt Tipps: Was tun, wenn Klingelstreiche nicht aufhören?

Nervig, aber nicht immer harmlos: Wie sollte man sich als Opfer von wiederholten Klingelstreiche verhalten? (Symbolbild)
www.imago-images.de- Polizei rät bei wiederholten Klingelstreichen zu Ruhe und möglichst keiner Reaktion.
- Kinder und Jugendliche dürfen angesprochen werden, Eltern sollten informiert werden.
- Vorfälle dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Häufigkeit notieren und Klingel zeitweise ausschalten.
- Technik kann abschrecken – Kamera und Bewegungsmelder nur unter Beachtung rechtlicher Regeln.
- Häufiges nächtliches Klingeln gilt als Ruhestörung oder Belästigung; Anzeige und Bußgeld möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Klingelstreiche gelten oft als harmlose Kinderstreiche. Häufen sie sich jedoch und finden sie regelmäßig abends oder mitten in der Nacht statt, können sie den Alltag der Betroffenen erheblich belasten. Doch was können Anwohner in einem solchen Fall tun? Die Polizei klärt auf.
„Ding-Dong.“ Die Türklingel stört den abendlichen Aufenthalt zwischen den bequemen Sofakissen. Ein kurzer Blick auf die Uhr: 20 Uhr. Sofort stellt sich die Frage: Wer klingelt um diese Uhrzeit noch? Der Blick aus dem Fenster bringt keine Antwort – weit und breit ist niemand zu sehen. Ein Blick zur Haustür hinaus, bestätigt den Verdacht: ein Klingelstreich. Keine 20 Minuten später das gleiche Spiel. Auf diesen Streich fällt man kein zweites Mal herein. Ärgerlich ist es trotzdem.
Wie sollten sich Betroffene verhalten, wenn man wiederholt Opfer von Klingelstreichen wird? Besonders häufig begingen Kinder und Jugendliche Klingelstreiche, um eine gewisse Verärgerung zu erzielen, erklärt Fabian Herkommer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz. Daher sollten die Betroffenen grundsätzlich ruhig bleiben, meint Melanie Konrad, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Pforzheim. „Oft verlieren Klingelstreiche bereits ihren Reiz, wenn keine Reaktion folgt.“
Kinder und Jugendliche können zur Rede gestellt werden
Kinder und Jugendliche, die bei wiederholten Klingelstreichen erwischt werden, könnten auch ruhig zur Rede gestellt werden, berichtet Herkommer. Seien die Eltern bekannt, sollten diese über das Verhalten der Kinder und Jugendlichen informiert werden.
Sollten Betroffene wiederholt Opfer von Klingelstreichen werden, sei es zudem ratsam, Datum, Uhrzeit und Häufigkeit zu notieren und zumindest zeitweise die Klingel auszuschalten, erläutert Konrad. Eine Türklingel mit Kamera oder eine helle Beleuchtung mit Bewegungsmelder im Eingangsbereich könnten abschreckend wirken.

Besonders häufig sind Kinder und Jugendliche die Verursacher von Klingelstreichen. Die Polizei rät vor allem ruhig zu bleiben. (Symbolbild)
Arne Dedert/dpa„Bei Kameraüberwachungen sollten aber die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden“, fügt Herkommer hinzu. Der Konstanzer Pressesprecher führt außerdem aus, dass Betroffene auf keinen Fall Selbstjustiz betreiben und sich nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen sollten.
Ab wann handelt es sich nicht mehr um einen harmlosen Streich? Bei wiederholtem Klingeln mit Störabsicht, insbesondere bei Nacht oder mit systematischem Vorgehen, läge kein harmloser Streich mehr vor, so Herkommer. „Hier handelt es sich um eine bewusste Ruhestörung, welche als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht werden kann.“
Bei Klingelstreichen kann ein Bußgeld drohen
Bei ständigem, wiederholtem und sinnlosem Klingeln könnte die Ordnungswidrigkeit der Belästigung der Allgemeinheit erfüllt sein, ergänzt Konrad. In diesen beiden Fällen könne ein Bußgeld drohen.
Im Regelfall liege durch die Klingelstreiche keine Straftat vor, meint sie. Aber wenn zum Klingeln das abgegrenzte Grundstück oder Haus betreten werde, könnte ein Hausfriedensbruch vorliegen, welcher durchaus strafbar sei, sagt Herkommer. Bei gezielter und fortgesetzter Handlung könne auch eine Nachstellung geprüft werden.
Falls das störende Verhalten trotz Bemühungen nicht aufhöre oder es zu wiederholten nächtlichen Ruhestörungen komme, könnten sich Betroffene an die Ortspolizeibehörde oder die Polizei wenden und Anzeige erstatten, erklärt Konrad.

