Im Wert von 20.000 Euro
: Zoll stoppt Reisende mit Hochzeitsgeschenk aus Gold

Eigentlich sollte es ein Geschenk zur Hochzeit sein. Doch am Flughafen Karlsruhe/Baden Baden flog der Goldschmuck im Rucksack auf, und für die Reisende hat das Folgen. Was der Zoll Reisenden rät.
Von
dpa
Karlsruhe
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Ein Zollbeamter während einer Prüfmaßnahme. (Symbolbild)

Soeren Stache/dpa
  • Zoll stoppt Reisende am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden mit Gold im Wert von knapp 20.000 Euro.
  • Der nicht angemeldete Schmuck war als Hochzeitsgeschenk gedacht – es läuft ein Strafverfahren.
  • Von Ende März bis Ende September: 64 Fälle von nicht angemeldetem Goldschmuck, 1,61 Kilogramm.
  • Verdacht auf Steuerstraftat in 31 Fällen, Steuerschaden rund 37.400 Euro.
  • Zoll rät: Freimengen beachten – bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU bis 430 Euro abgabenfrei.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Knapp 20.000 Euro in Gold im Rucksack, als Hochzeitsgeschenk für eine Verwandte gedacht: Mit diesem Fund hat der Zoll im Juni am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eine Reisende aus Großbritannien gestoppt. Der Schmuck war nicht angemeldet, gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die fälligen Einfuhrabgaben wurden festgesetzt, wie das Hauptzollamt Karlsruhe nun mitteilte.

Der Fall ist kein Einzelfall. Von Ende März bis Ende September stellte der Zoll laut eigenen Angaben am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden 64 Fälle fest, in denen Goldschmuck ohne die nötige Anmeldung eingeführt werden sollte. Insgesamt ging es um 1,61 Kilogramm im Wert von mehr als 158.000 Euro. In 31 Fällen besteht der Verdacht einer Steuerstraftat, entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Der Steuerschaden belief sich auf rund 37.400 Euro.

Gold im Gepäck? Was der Zoll Reisenden bei der Einreise rät

„Goldschmuck wird bei der Einreise immer wieder unterschätzt“, sagte Zollsprecherin Alina Holm. Entscheidend sei nicht, ob der Schmuck getragen, verschenkt oder für den eigenen Gebrauch mitgebracht werde, sondern ob die Reisefreimengen eingehalten würden. Reisende sollten sich vor der Einreise über die Bestimmungen informieren.

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Staaten dürfen Reisende ab 15 Jahren nach Angaben des Zolls Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei einführen. Wird die Grenze überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden. Dafür ist der rote Ausgang zu nutzen.