Hygiene, Rauchen, Zärtlichkeit
: Was im Badeparadies Schwarzwald erlaubt ist – und was nicht

Wann wird aus Zärtlichkeit ein Regelverstoß? Die Hausordnung des Badeparadieses Schwarzwald definiert, was erlaubt ist – und wo die Grenzen liegen.
Von
Celina Drews
Oberndorf
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Die Hausordnung im Badeparadies gilt für alle Gäste gleichermaßen.

Haid/dpa

Nach den Vorwürfen eines französischen Influencer-Paares gegen das Badeparadies Schwarzwald steht auch die Hausordnung der Therme im Fokus. Die beiden Männer hatten öffentlich erklärt, sie seien nach einem Kuss der Anlage verwiesen worden und sprachen von Diskriminierung. Die Betreiber weisen das zurück: Der Hausverweis habe auf „mehrfachen Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung“ basiert – nicht auf einem einzelnen Kuss oder der sexuellen Orientierung.

Was genau erlaubt ist – und wo die Grenzen verlaufen –, regelt die Hausordnung der Therme vergleichsweise klar. Demnach sind Verhaltensweisen untersagt, die als unangemessen, belästigend oder eindeutig intim wahrgenommen werden können. Ziel sei es, allen Gästen einen sicheren und entspannten Aufenthalt zu ermöglichen.

Die Grenze bei Zärtlichkeiten

Diese Linie bestätigt auch Pressesprecherin Jette Kemna. „Uns ist wichtig, dass sich alle Gäste wohl und sicher fühlen. Zärtlichkeiten wie ein kurzer Kuss oder eine Umarmung sind im Rahmen eines respektvollen und diskreten Miteinanders unproblematisch. Die Grenze ziehen wir dort, wo Verhalten über übliche Zärtlichkeiten hinausgeht und als eindeutig intim oder sexuell wahrgenommen werden kann“, erklärt sie.

Weiter betont Kemna, dass das Personal entsprechend geschult sei: „Unsere Mitarbeitenden achten auf ein angemessenes Verhalten und sprechen Gäste bei Bedarf an.“

Es geht also weniger um die Frage, ob Zärtlichkeit erlaubt ist, sondern wie weit sie geht. Die Hausordnung gilt laut Badeparadies für alle Gäste gleichermaßen – unabhängig von ihrer Herkunft oder sexuellen Orientierung.

Die Hausordnung

Die Hausordnung der Therme regelt den Aufenthalt der Gäste in mehreren Punkten – von allgemeinen Verhaltensregeln bis hin zu konkreten Verboten.

So sind Gäste verpflichtet, ihren Eintritt sowie mögliche Zusatzkosten zu bezahlen, ihre Zutrittsberechtigung jederzeit mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Gleichzeitig gilt ein rücksichtsvoller Umgang: Niemand darf gefährdet, gestört oder belästigt werden, auch nicht unter Alkoholeinfluss. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln, Hygienevorschriften – wie das Duschen vor dem Baden – einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Verbote und Folgen bei Verstößen

Darüber hinaus enthält die Hausordnung klare Verbote. Untersagt sind unter anderem sexuelle Handlungen, das Mitbringen eigener Speisen und Getränke, Drogen, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Tiere. Auch Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt, ebenso sind Werbung, politische Aktionen oder gewerbliche Tätigkeiten in der Anlage nicht gestattet.

Für Kinder gilt: Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern oder Begleitpersonen. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder sich an die Regeln halten und nicht zu Schaden kommen.

Bei Verstößen kann das Personal eingreifen – bis hin zum Verweis aus der Anlage oder einem Hausverbot. In solchen Fällen sind Gäste verpflichtet, ihre Personalien anzugeben.

Hausordnung
Die Hausordnung der Therme ist auf der Website einsehbar.

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