SB+SB+Grundsteuer in Baden-Württemberg
: Warum auch fürs „Stückle“ Grundsteuer anfällt

Im Zuge der Grundsteuerreform muss auch für die vielen privaten Streuobstwiesen eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Müssen die Eigentümer nun eine höhere Steuerlast befürchten?
Von
Matthias Schiermeyer
Stuttgart
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Streuobstwiesen in privatem Besitz sind in der Region Stuttgart weit verbreitet – auch für sie muss Grundsteuer gezahlt werden.

imago// Schreiter