Aufgaben, Bezahlung, Voraussetzungen: Das gibt es zur Tätigkeit als Wahlhelfer zu wissen

Für die Bundestagswahl werden Tausende Wahlhelfer benötigt. (Symbolfoto)
picture alliance/Axel Heimken/dpaSchon am 23. Februar soll es in Deutschland Neuwahlen geben. Noch ist der Termin nicht sicher, dennoch treffen viele Kommunen bereits Vorbereitungen. So werden allein in Baden-Württemberg für die Wahl Tausende Helfer benötigt.
Wer die ehrenamtliche Tätigkeit ausüben darf, welche finanzielle Entschädigung es gibt und was Wahlhelfer nicht tun dürfen - wir haben es zusammengefasst. Nachfolgende Infos stammen vom Bundesportal „Verwaltung digital“, der Website des Bundeswahlleiters sowie von der Website des Bundesinnenministeriums.
Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?
Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehört unter anderem, die Stimmzettel auszugeben, die Wahlberechtigungen aufgrund des Wählerverzeichnisses zu prüfen und bei der Ermittlung der Wahlergebnisse mitzuarbeiten. Bei letzterem geht es insbesondere um die Auszählung der Stimmzettel.
Wie lange dauert ein Einsatz?
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet und bereits vor Öffnung müssen die Ehrenamtlichen Vorbereitungen treffen. Während des Wahltages erfolgt der Einsatz der Wahlhelfer in der Regel in Schichten. Nach 18 Uhr folgt die Auszählung - diese kann je nach Umfang bis nach Mitternacht dauern. Für die Auszählung müssen alle Wahlhelfer anwesend sein, bis alle Stimmen ausgezählt sind.
Wie sieht es mit einer Bezahlung aus?
Wahlhelfer erhalten eine Entschädigung für ihre Arbeit. Die Höhe ist je nach Wahl und Gemeinde unterschiedlich. In der Regel bekommen Wahlhelfer 25 Euro ausgezahlt, Wahlvorsteher erhalten 35 Euro sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Wahlhelfer zudem auch Fahrtkostenerstattung.
In einzelnen Gemeinden fällt das „Erfrischungsgeld“ höher aus. In Stuttgart erhalten Wahlhelfer bei der kommenden Bundestagswahl beispielsweise 13 Euro pro Stunde (maximal 104 Euro am Tag).
Je nach Arbeitsverhältnis können Wahlhelfer auch freigestellt werden oder Sonderurlaub erhalten - das muss mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten für ihre Tätigkeit als Wahlhelfer in der Regel einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung.
Wie wird man Wahlhelfer?
Freiwillige können sich bei ihrer Gemeinde melden. Dabei kann ein Wunschwahlbezirk angegeben werden. Ob und in welchem Wahlbezirk die Helfer eingesetzt werden, entscheidet jedoch die Gemeinde.
Wenn sich nicht genügend Freiwillige für eine Wahl finden, kann die Gemeinde außerdem auch Helfer aus dem jeweiligen Wählerverzeichnis berufen. Die ehrenamtliche Tätigkeit darf dann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Als wichtige Gründe gelten bei der Bundestagswahl beispielsweise: Alter 65 oder älter, Fürsorgepflicht für Familienangehörige, Krankheiten, Behinderungen, dringende berufliche Gründe.
Was sind die Voraussetzungen?
Wahlhelfer müssen selbst wahlberechtigt sein - sie brauchen also die deutsche Staatsbürgerschaft und müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Was ist für einen Wahlhelfer tabu?
Die Helfer müssen ihre Aufgabe laut „Verwaltung digital“ unparteiisch wahrnehmen - sie dürfen zum Beispiel während ihrer Tätigkeit keine sichtbaren Zeichen von politischen Überzeugungen tragen. Sie sind ferner über ihre Wahlhelfer-Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen ihr Gesicht nicht verhüllen.
Können auch Kandidierende helfen?
Nein. Laut laut Homepage des Bundeswahlleiters dürfen Wahlbewerber und auch die Vertrauenspersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge nicht zu Wahlhelfern berufen werden.