Auf der Suche nach Abkühlung: Ist im Schwarzwald das Baden in Flüssen erlaubt?

Ist Baden in den Flüssen der Region ohne Weiteres erlaubt? Wir klären auf. (Symbolfoto)
KlormannEs ist Sommer und die Tage sind dementsprechend wieder öfter angenehm warm oder teilweise sogar unerträglich heiß. Was liegt da also näher, als sich abzukühlen – etwa mit einem Eis oder mit einem Sprung ins kühle Nass.
Ob im Freibad oder in Badeseen, die hohen Temperaturen laden dazu ein, eine Runde schwimmen zu gehen. Doch was, wenn ein Flussufer noch näher ist als das nächste Freibad? Kann man in der Region ohne Weiteres in einem der vielen Flüsse baden? Gibt es da Verbote, Ausnahmen oder Regelungen? Um das herauszufinden, haben wir bei den Landratsämtern der Umgebung nachgefragt.
Baden erlaubt, aber nicht gefahrlos
Um es kurz zu machen: Ja, grundsätzlich ist das Baden in Flüssen wie Neckar, Nagold oder Enz erlaubt. Das Baden in Flüssen fällt demnach „gemäß § 20 Wassergesetz für Baden-Württemberg unter den Gemeingebrauch und ist im Allgemeinen dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist“. Dies erklärt Heike Frank vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Dies bedeute jedoch nicht, dass das Schwimmen hier gefahrlos möglich sei. Ein Grund hierfür sei etwa die oft nur geringe Tiefe der Gewässer „im Quellenland Schwarzwald-Baar-Kreis“, die ein Baden erschweren würde.
Auch Mara Müssle vom Landratsamt Calw bestätigt, dass „Baden in öffentlichen Gewässern grundsätzlich jedermann gestattet ist“. Dem stimmt auch Andrea Schmider vom Landratsamt des Landkreises Rottweil zu, die erklärt, dass im Südwesten nach dem Wassergesetz der sogenannte Gemeingebrauch gilt. „Übersetzt aus dem Amtsdeutsch heißt das: baden in oberirdischen Gewässern ist prinzipiell erlaubt, sofern kein ausdrückliches Verbot besteht.“
Ausnahmen bestätigen die Regel
Allerdings gäbe es hier wichtige Ausnahmen, wie Schmider weiter erklärt. „Ausdrücklich verboten ist baden typischerweise an Wehren, Brücken und Stauanlagen, in Naturschutzgebieten und dort, wo kommunale oder behördliche Badeverbote ausgeschildert sind.“ Auch davon gebe wiederum Ausnahmen, etwa wenn das Baden ausdrücklich erlaubt ist, erklärt Heike Frank - „beispielsweise im Rahmen der Badetage am Linachstausee“ im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Grundsätzlich empfohlen wird das Baden in Flüssen aber von keinem der befragten Landkreise beziehungsweisen deren Sprechern. So erläutert Frank, das Schwimmen in Flüssen sei „aus hygienischen und ökologischen Gründen nicht empfohlen. Das Wasser, das aus Kläranlagen in die Flüsse eingeleitet wird, ist zwar sauber, aber nicht keimfrei, so dass hier ein Infektionsrisiko bestehen kann.“
Eigenverantwortung bleibt bestehen
Auch aus Naturschutzgründen wird vor dem Baden gewarnt, etwa im Landkreis Calw von Mara Müssle. Die Nagold sei als Flussgebiet ein festgesetztes Fauna-Flora-Habitat „und deshalb besonders schützenswert“. Übermäßiger Wassersport führe demnach in erheblichem Umfang zu nachteiligen Auswirkungen auf die Ökologie des Gewässers und vor allem Vogelbrutplätze wie die des Eisvogels und Insekten, aber auch Fische, Weichtiere, Kleinlebewesen sowie die Schwimmblatt-, Unterwasser- und Ufervegetation könnten beeinträchtigt werden.
Nicht zuletzt bestünde in Flüssen zudem immer eine höhere Gefahr zu ertrinken, weshalb alle Landkreissprecher eher dazu raten, an offiziellen Badestellen Abkühlung zu suchen. Kinder sollten außerdem grundsätzlich nie in Fließgewässern schwimmen. Letztendlich sei aber jeder für seine eigene Gesundheit verantwortlich.