Laufzeit und Kündigung
: Was darf im Fitnessstudio-Vertrag stehen?

Wer schon mal einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen hat weiß, dass es gar nicht so einfach ist diesen wieder zu kündigen. Aber was darf in solchen Verträgen stehen? Und welche Rechte haben Mitglieder? Wir haben mit einem Experten darüber gesprochen.
Von
Jennifer Merk
Oberndorf
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Viele Menschen trainieren im Fitnessstudio. Doch aufgepasst! Nicht alle Vertragsinhalte sind rechtmäßig. (Symbolfoto)

Pixabay

Lange Mindestlaufzeiten und fragwürdige Kündigungsbedingungen finden sich nicht selten in Fitnessstudio-Verträgen. Dass man sich als Mitglied aber nicht alles gefallen lassen muss, weiß Oliver Buttler. Er leitet die Abteilung Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt er, was in Fitnessstudio-Verträgen stehen darf und welche Rechte Mitglieder haben.

Wie lang darf die Mindestlaufzeit eines Fitnessstudio-Vertrags maximal sein?

„24 Monate“, sagt Buttler. Es müsse dabei jedoch immer auch ein zweites Angebot für eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geben. Das sei meistens jedoch die teurere Alternative zu den 24-Monats-Verträgen.

Wie lang darf die Kündigungsfrist eines Fitnessstudio-Vertrags sein?

Nach der Mindestlaufzeit laufe ein Vertrag im Fitnessstudio für unbestimmte Zeit weiter, erklärt Buttler. „In der Regel kann man anschließend monatlich kündigen.“

Kann man einen Fitnessstudio-Vertrag während der Mindestlaufzeit aus bestimmten Gründen kündigen?

„Ja, da gibt es einerseits Gründe seitens des Kunden. Wenn sich die Lebensumstände beispielsweise gravierend ändern“, erklärt der Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Das könne bei einer dauerhaften Erkrankung der Fall sein, die den Kunden am Sport hindert. Angebote seitens des Fitnessstudios, wie bestimmte Kurse oder die Nutzung anderer Trainingsgeräte, müssen dabei nicht vom Mitglied angenommen werden, erklärt Buttler weiter: „Bei einer kurzzeitigen Erkrankung kann man den Vertrag pausieren, wenn es dauerhafte gesundheitliche Probleme sind, muss eine außerordentliche Kündigung möglich sein.“

Ähnlich ist es im Falle einer Schwangerschaft: Sollten frischgebackene Eltern nicht mehr die Zeit für den Besuch im Fitnessstudio finden, dürfen sie den Vertrag kündigen, meint Buttler. „Weil sich ja auch hier die Lebensumstände geändert haben. Wenn eine Mutter beispielsweise arbeitet und Schwierigkeiten hat, auch für die Zeit einen Babysitter zu finden, in der sie ins Fitnessstudio gehen möchte, muss sie den Vertrag kündigen können.“ Das sei selbst dann der Fall, wenn das Fitnessstudio eine Kinderbetreuung anbietet. „Das gibt es aber sowieso nicht oft. Bei vielen Fitnessstudios steht sogar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Kinder aus Versicherungsgründen nicht mitgebracht werden dürfen. Dann muss man aber auch kündigen dürfen.“

Wie sieht es aus, wenn der Kunde den Vertrag kündigen will, weil er umzieht?

Im Falle eines Umzugs sei es jedoch nicht so einfach: „Es gibt ein Urteil vom Bundesgerichtshof, das meiner Meinung nach ein Fehlurteil ist“, findet Buttler. Dabei gehe es um einen Soldaten, der seinen Fitnessstudio-Vertrag nicht kündigen konnte, obwohl er nach Afghanistan versetzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht habe damals entschieden, dass „jeglicher Umzug Risikosphäre des Kunden“ ist. Der Soldat habe seinen Vertrag nicht kündigen können, berichtet der Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Auf dieses Urteil beziehen sich nun viele Studio-Betreiber, so Buttler. Eine offizielle Kilometergrenze als Richtlinie für Studios und Kunden im Falle einer Kündigung wegen Umzugs gebe es nicht.

Und welche Gründe seitens des Anbieters berechtigen das Mitglied, den Vertrag zu kündigen?

„Wenn ein Studio beispielsweise seine Ausrichtung oder seinen Zweck ändert. Das war bei einer bekannten Kette so, die früher ein reines Frauen-Fitnessstudio war, dann aber zu einem gemischten Studio wurde“, nennt Buttler als Beispiel. Aber auch, wenn sich ein Studio verkleinere oder umziehe, könne man kündigen. „Das muss man sich nicht gefallen lassen“, stellt Buttler klar.

Ist es rechtmäßig, dass die Mindestlaufzeit eines Vertrags wegen einer Vertragsumstellung neu beginnt?

„Nein. Nur dann, wenn es sich um eine größere finanzielle Änderung handelt. Also wenn man beispielsweise vom ’Bronze’-Vertrag auf den ’Gold’-Vertrag umsteigen will und dann 30, 40 oder 50 Euro mehr bezahlen muss“, erklärt Buttler. Buche man Pakete hinzu, die den Vertrag nur wenige Euro teurer machen, dürfe die Mindestlaufzeit laut Verbraucherzentrale nicht neu beginnen.

Wenn im Fitnessstudio Bereiche oder Geräte nicht genutzt werden können, beispielsweise wegen Umbaumaßnahmen oder weil Geräte defekt sind, haben die Kunden dann das Recht auf eine Rückerstattung des Geldes?

„Es kommt darauf an“, sagt Buttler: „Wenn von zehn gleichen Geräten nur eins kaputt ist, hat man natürlich nicht das Recht auf eine Rückerstattung des Geldes.“ Sei jedoch beispielsweise das Solarium des Fitnessstudios monatelang nicht nutzbar, sollten Mitglieder auf den Fitnessstudio-Betreiber zugehen und darüber sprechen, ob sie ihren Mitgliedsbeitrag für diesen Zeitraum reduzieren können. Das gleiche gelte auch bei längeren Umbaumaßnahmen. Könne man jedoch beispielsweise einen Kursraum für wenige Tage nicht nutzen, weil ein neuer Boden verlegt wird, sei das kein Grund für eine Rückerstattung.

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