Brutto/Netto
: Lohnen sich Minijobs noch?

Höhere Pauschalsteuern (5%) und eine Explosion bei Sozialabgaben für Betriebe: Minijobbern könnte monatlich viel mehr abgezogen werden.
Von
Michael Maier
Berlin
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Ferienjob in der Eisdiele: ARCHIV - 04.07.2014, Berlin: Cooler Job, aber: Wenn Schüler in den Ferien in einer Eisdiele arbeiten, müssen sie - an ihr Alter angepasst - bestimmte Arbeitszeiten einhalten. (zu dpa: «Gewerkschaftsbund: Ferienjob nur mit Arbeitsvertrag beginnen») Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-tmn +++ dpa-Bildfunk +++

Minijob in der Eisdiele (Symbolbild).

Bernd von Jutrczenka/dpa-tmn/dpa
  • Geplante Reformen bedrohen das Minijob-Modell – mehr Abzüge für Beschäftigte und Betriebe.
  • Bei 603 Euro Verdienst sinkt das Netto im Szenario auf 457,32 Euro; heute meist 590,94 Euro.
  • Grund: volle Sozialbeiträge von rund 21,15 Prozent plus geplante Pauschalsteuer von 5 Prozent.
  • Arbeitgeberkosten steigen: von rund 31 auf fast 39 Prozent, ab 2027 über 838 Euro Gesamt.
  • Haushaltsscheck-Regel könnte fallen, Hilfen würden teurer; Schwarzarbeit gilt als Risiko.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Für Millionen Menschen in Deutschland ist der Minijob ein fester Bestandteil des Alltags – ob als Zuverdienst zur Rente, neben dem Studium oder als Taschengeld-Aufbesserung. Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze zwar bei 603 Euro, doch am Horizont ziehen dunkle Wolken auf. Neue Gesetzesinitiativen und die Empfehlungen der Rentenkommission werfen die Frage auf: Hat das Erfolgsmodell Minijob überhaupt noch eine Zukunft?

Minijob: Was bleibt netto vom Brutto?

Die Annahme, ein Minijob bringe das volle Brutto als Netto auf das Konto, stimmt schon heute nicht, da die 2-prozentige Pauschalsteuer in der Regel auf die Beschäftigten umgelegt wird. Wer die maximalen 603 Euro verdient, erhält real meist 590,94 Euro netto.

Kippt das Modell und werden Minijobs nach den Plänen der Alterssicherungskommission wie reguläre Jobs voll sozialversicherungspflichtig, ändert sich das finanzielle Gefüge drastisch. Geht man von einem regulären Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung von rund 21,15 Prozent aus, sieht das Rechenbeispiel laut aktuellen Berechnungen folgendermaßen aus:

  • Der neue Steuer- und Abgabenabzug: Bei einem maximal ausgeschöpften Minijob auf 603-Euro-Basis würden in Zukunft stattliche 21,15 Prozent für die Sozialkassen abgezogen. Hinzu kommt die von der Koalition geplante Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent. Wird diese weiterhin vom Lohn einbehalten, belaufen sich die Gesamtabzüge für den Arbeitnehmer auf über 24 Prozent.
  • Das neue Netto: Vom ursprünglichen 603-Euro-Verdienst bleiben für den Beschäftigten nach diesem Reform-Szenario nur noch 457,32 Euro netto übrig (475,47 Euro nach Sozialabgaben abzüglich der erhöhten 5 Prozent Pauschalsteuer).

Im Vergleich zum heutigen, von der Rentenversicherung befreiten Minijob (590,94 Euro netto nach Abzug der aktuellen 2-Prozent-Steuer) bedeutet dies ein monatliches Minus von 133,62 Euro für exakt dieselbe Arbeitsleistung.

Verdi und Sozialverband enttäuscht über Renten-Vorschläge: ILLUSTRATION - 26.11.2025, Berlin: Ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung liegt zwischen Euro-Banknoten und mehreren Euromünzen. (zu dpa: «Rentenreform soll kommen - Offene Frage zu Minijobs») Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Deutsche Rentenversicherung will ihren Obolus.

Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Kostenexplosion für Minijob-Arbeitgeber

Ebenso trifft es die Betriebe, denn zuvor hatte schon Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Kranken- und Pflegeversicherung mit höheren Arbeitgeberbeiträgen für Minijobber für Aufregung gesorgt.

Dieser Entwurf sieht vor, dass die allein von den Arbeitgebern zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung für Minijobber schon 2027 von derzeit 13,0 auf 17,5 Prozent ansteigen sollen. Auch sollen Arbeitgeber künftig für Minijobber einen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent abführen.

Zusammen mit den Rentenbeiträgen (15 Prozent) und Umlagen würden sich die von den Arbeitgebern zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber von aktuell rund 31 Prozent auf fast 39 Prozent erhöhen.

181 Euro weniger im Minijob

Die konkreten Folgen für den Arbeitgeber bei einem 603-Euro-Job:

  • Bisher: Zu den 603 Euro kamen rund 187 Euro an pauschalen Abgaben hinzu (Gesamtkosten: ca. 790 Euro).
  • Ab 2027: Durch den Anstieg auf rund 39 Prozent klettern die Nebenkosten auf über 235 Euro. Die Gesamtkosten für den Betrieb steigen somit auf über 838 Euro.

Minijob-Verunsicherung in Wirtschaft und Haushalten

Das Ergebnis dieser doppelten Belastung ist eindeutig: Der Arbeitgeber muss pro Monat rund 48 Euro mehr aufwenden, während beim Beschäftigten am Ende künftig über 133 Euro weniger im Portemonnaie landen. Der Staat zieht somit bei jedem einzelnen Minijob künftig deutlich mehr ein als bisher. Der Gesetzesentwurf von Ministerin Warken muss noch vom Bundestag abschließend beraten werden, sorgt aber schon jetzt für massive Verunsicherung in Handel, Gastronomie und Handwerk.

Wenn der Sonderstatus fällt und die Abgabenlast für Betriebe auf rund 39 Prozent steigt, schrumpft das Netto für die Beschäftigten massiv zusammen, während gleichzeitig die Kosten für die Arbeitgeber explodieren - in bisher privilegierten Privathaushalten übrigens noch stärker als anderswo.

Aus für beliebten Minijob-Haushaltsscheck?

Hier mussten für Krankenversicherung und Rentenversicherung über den „Haushaltsscheck“ bislang jeweils nur 5 Prozent pauschal abgeführt werden. Auch das soll nach dem Willen von Rentenkommission und Merz-Regierung offenbar beendet werden. Haushalts- und Reinigungshilfen würden sich deutlich verteuern.

Das drohende Minijob-Aus gefährdet die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Eine Gefahr besteht nach Ansicht von Ökonomen auch darin, dass die „Reform“ viele Helfer und Arbeitgeber direkt in die Schwarzarbeit treiben könnte – insbesondere in Privathaushalten, wo die Hürde zur Barzahlung ohnehin niedrig ist.

2027 steigt die Minijob-Grenze übrigens auf 633 Euro im Monat. Und die volle Krankenversicherungspflicht – de facto dann das endgültige Minijob-Aus – könnte nach einer Übergangszeit möglicherweise erst später kommen, zum Beispiel ab 2028. Sobald Arbeitnehmer voll in die Krankenversicherung einzahlen, würde sich der Arbeitgeber-Anteil von 13 beziehungsweise 17,5 Prozent (ab 2027) wieder paritätisch auf etwa 9 bis 10 Prozent reduzieren (je nach Zusatzbeitrag). Dadurch reduziert sich die Belastung wieder um zirka 48-50 Euro.

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