Regeln bei der Krankschreibung werden verschärft: AU-Bescheinigung ab erstem Krankheitstag wird Pflicht

Das Arzt-Attest soll in Zukunft bereits ab dem 1. Tag vorgelegt werden müssen.
Sina Schuldt/dpaDie schwarz-rote Koalition will die Regeln für Krankmeldungen deutlich verschärfen. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Außerdem soll künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden müssen.
Was sich bei der Krankschreibung ändern soll
Bislang müssen Beschäftigte eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in vielen Fällen erst ab dem dritten Krankheitstag vorlegen. Arbeitgeber können zwar schon heute verlangen, dass ein Attest bereits ab dem ersten Tag eingereicht wird. In der Praxis wird diese Möglichkeit aber nicht überall genutzt.
Die Koalition will diese Regel nun umdrehen: Künftig soll die AU-Bescheinigung gesetzlich ab dem ersten Krankheitstag Pflicht sein. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung wegfallen.
Ausnahmen sollen möglich bleiben
Ganz starr soll die neue Vorgabe offenbar nicht gelten. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte nach dem Koalitionsausschuss, dass Betriebe von der Pflicht abweichen können sollen. Möglich wären demnach Ausnahmen durch einzelvertragliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.
Damit könnten Unternehmen und Beschäftigte weiterhin eigene Regelungen treffen. Die gesetzliche Grundregel würde sich aber deutlich verschärfen.
Koalition verweist auf hohe Krankenstände
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit hohen Fehlzeiten in den Betrieben. Ziel sei es, Missbrauch zu erschweren und die Zahl der Krankheitstage zu senken. Auch die falsche Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen soll stärker geahndet werden.
Die telefonische Krankschreibung war ursprünglich eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten und unnötige Kontakte bei ansteckenden Erkrankungen zu vermeiden. Kritiker sahen darin jedoch schon länger ein Einfallstor für Missbrauch.
Kritik an zusätzlicher Belastung für Arztpraxen
Offen ist, wie die neue Regel im Alltag umgesetzt werden soll. Wenn Beschäftigte schon am ersten Krankheitstag eine Bescheinigung benötigen, könnte das Arztpraxen zusätzlich belasten. Gerade bei kurzfristigen Erkrankungen oder vollen Praxen könnte es für Arbeitnehmer schwieriger werden, rechtzeitig einen Termin zu bekommen.
Auch für Arbeitgeber entsteht Klärungsbedarf: Sie müssten entscheiden, ob sie die strengere gesetzliche Regel anwenden oder über interne Vereinbarungen Ausnahmen zulassen.
Wann die neuen Regeln gelten, ist noch offen
Ein konkretes Startdatum wurde bislang nicht genannt. Die Pläne müssen zunächst gesetzlich umgesetzt werden. Klar ist aber: Sollte die Koalition die Reform wie angekündigt beschließen, müssten sich Beschäftigte und Unternehmen auf strengere Vorgaben bei Krankmeldungen einstellen.
Die geplante Pflicht zur AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ist Teil eines größeren Reformpakets der Bundesregierung. Dazu gehören unter anderem Änderungen bei Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau, Steuern und Sozialleistungen.

