Probleme in Weil am Rhein melden: Freie Wege bedeuten auch eine klare Sicht

Hecken, Sträucher oder Äste, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, sorgen für Sichtbehinderungen und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit.
Stadtverwaltung/Müller- Stadt appelliert in Weil am Rhein: Hecken und Bäume zurückschneiden für freie Sicht.
- Zu zugewachsenen Gehwegen und verdeckten Schildern gehen vermehrt Hinweise ein.
- Lichtraumprofil beachten – 2,50 m über Geh- und Radwegen, 4,50 m über Fahrbahnen.
- Pflegeschnitte zur Verkehrssicherheit sind auch zwischen 1. März und 30. September zulässig.
- Eigentümer haften bei Schäden; Meldungen an Online-Schadensmelder oder verkehr@weil-am-rhein.de.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Überhängende Äste und Sträucher auf Gehwegen und Straßen sind immer wieder ein Ärgernis – insbesondere dann, wenn Fußgänger den Gehweg verlassen müssen, um Hindernissen auszuweichen. Auch in Weil am Rhein werden Straßenlaternen und wichtige Verkehrsschilder immer wieder durch Hecken, Sträucher oder Bäume verdeckt. Das beeinträchtigt nicht nur den Verkehrsfluss, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar.
Verkehrssicherheit beeinträchtigt
Aktuell gehen bei der Stadtverwaltung vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung auf zugewachsene Gehwege und verdeckte Verkehrszeichen ein. Dadurch wird nicht nur die Nutzung von Geh- und Radwegen erschwert, sondern auch die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt, informiert die Verwaltung der 3-Länder-Stadt in einer Mitteilung.
Regelmäßiger Rückschnitt notwendig
Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an alle Grundstückseigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dabei sollten Hecken nicht nur im unteren Bereich, sondern auch im oberen Teil ausreichend eingekürzt werden, damit der öffentliche Verkehrsraum frei und sicher nutzbar bleibt.
Die Verwaltung der 3-Länder-Stadt bittet die Bevölkerung daher, mehrere Dinge zu beachten. Hecken, Bäume und Sträucher entlang von Straßen, Wegen und Plätzen sollten rechtzeitig zurückgeschnitten werden, sodass alle Verkehrsteilnehmenden den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und sicher nutzen können. Bei Regen werden Äste und Zweige schwerer und ragen häufig noch weiter in den Verkehrsraum hinein – daran sollte ebenfalls gedacht werden.
Über Geh- und Radwegen sollte ein Freiraum von mindestens 2,50 Metern Höhe eingehalten werden, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter. Das sind die Vorgaben für das erforderliche Lichtraumprofil, auf das geachtet werden muss.
Straßenleuchten und Verkehrszeichen sind freizuhalten. Diese müssen ihre Beleuchtungsfunktion uneingeschränkt erfüllen können und aus ausreichender Entfernung gut sichtbar sein.
Schnittmaßnahme ist zulässig
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind stärkere Rückschnitte von Bäumen und Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind jedoch Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Zudem müssen Straßen jederzeit für Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste passierbar bleiben.
Grundstückseigentümer in der Pflicht
Grundstückseigentümer können bei Schäden, die durch mangelnden Rückschnitt entstehen, haftbar gemacht werden. Erfolgt trotz Aufforderung kein Rückschnitt, kann die Stadt die Arbeiten auf Kosten der Anliegenden durchführen lassen.
Hecken, Sträucher oder Bäume, die eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen oder die Sicht auf Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung beeinträchtigen, können der Stadtverwaltung über den Online-Schadensmelder oder per E-Mail an verkehr@weil-am-rhein.de gemeldet werden.
