Brötchenstelle: Aus dem Milchhüsli in Kürnberg wird keine Kneipe

Das Milchhüsli darf nicht wirtschaftlich betrieben werden.
Christoph SchennenZahlreiche Kürnberger Bürger haben kürzlich darüber diskutiert, wie das Milchhüsli wiederbelebt werden könnte. Es gehört der Stadt, die es dem Ortsteil aber für eine geringe Miete zur Verfügung stellen will. Ortschaftsrat Gerold Schmidt erläuterte, welche Gesellschaftsformen für den Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses (DGH) möglich seien: zur Auswahl stehen seinen Angaben zufolge ein gemeinnütziger Verein, ein nicht gemeinnütziger Verein oder eine Unternehmensgesellschaft („Mini-GmbH“).
Vorgeschlagen wurde, dass ein gemeinnütziger Verein das Dorfgemeinschaftshaus führt. Kürnberg will aber keinen neuen Verein gründen, sondern den bestehenden Kulturverein, der derzeit als Gesangverein Kürnberg 1876 firmiert, als Träger der Einrichtung einsetzen. Der Verein ist damit einverstanden, erläuterte der Vorsitzende Florian Lüttner. Der Kulturverein hat 45 Mitglieder, davon sind 14 aktiv. Unterstützt wird der Verein von den Schiebe-Chnächt. Der Abteilungskommandant der Feuerwehr Kürnberg, Michael Schmidt, kündigte an, dass auch die Feuerwehr einmal monatlich das Haus bewirtschaften wolle.
Lüttner betonte, dass im Milchhüsli kein Dorfcafé eingerichtet werde, das täglich geöffnet habe. Es werde nur einige Male im Monat beispielsweise für eine Lesung, eine Kunstausstellung oder eine Musikveranstaltung offen sein. Ortsvorsteher Peter Ulrich sagte, ihm liege eine Schankgenehmigung für einen Dorfhock vor. Aus dem Milchhüsli werde also keine Kneipe. Er fragte die Bürger, ob sie sich vorstellen könnten, bei der Organisation oder der Bewirtung im DGH oder im Trägerverein mitzuwirken, worauf zahlreiche Bürger ihre Hand in die Höhe streckten.
Samstags könnte es am Haus Brötchen geben
Ortschaftsrätin Anika Silbausch sagte, sie wünsche sich, dass weiterhin regelmäßige Dorfhocks im DGH stattfinden. Positiv aufgenommen wurde auch die Idee, dass dort eine samstägliche Brötchenverteilstelle angesiedelt wird. Ein Bürger aus dem Ort verteilt dann die Backwaren, die die Bürger per App bis zum Vorabend bei dem Bäcker bestellen. Die Bezahlung erfolgt dann auch über die App.
Geschäftsbetrieb nur für nichtwirtschaftlichen Verein erlaubt
Um als Trägerverein für dass DGH fungieren zu können, muss der Kulturverein nun seine Satzung ergänzen. Der Betrieb des DGHs darf zudem nur ein untergeordnetes Ziel des Vereins sein oder anders ausgedrückt: für einen nichtwirtschaftlichen Verein bleibt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zulässig, solange er nur eine untergeordnete Rolle spielt. Peter Ulrich sagte: „Wenn das Finanzamt den Eindruck hat, dass der Verein nur existiert, um ein Café zu betreiben, dann haben wir ein Problem.“ Er warnte davor, sich zu viel vorzunehmen. Der Anfang müsse überschaubar sein.
Gewinne für gemeinnützige Aktivitäten
Alexander Simon, Vorsitzender des Fördervereins Schwimmbad Schweigmatt, riet den Kürnbergern, dass die Gewinne der Veranstaltungen in gemeinnützige Aktivitäten fließen, die dem Vereinszweck unmittelbar dienen. Nun soll es ein weiteres Treffen geben, bei dem der Ortschaftsrat. die Vereine und Bürger überlegen, wann sie das DGH öffnen wollen und wie sie den Betrieb organisieren.