Ausgelöst in Weil am Rhein
: Vater der Gesuchten bezahlt Geldstrafe

Da eine mit Haftbefehl gesuchte 25-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, sprang ihr Vater mit 1600 Euro ein. Damit konnte er eine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindern.
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red/pm
Weil am Rhein
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Polizei: ARCHIV - 15.03.2019, Bayern, Kempten: ILLUSTRATION - Ein Polizist mit Handschellen und einer Pistole am Gürtel steht vor einem Streifenwagen. (zu dpa: «Bundespolizei nimmt 28-Jährigen am Hamburger Flughafen fest») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die 25-Jährige hatte Glück. Ihr Vater konnte die Geldstrafe für sie bezahlen, sonst hätte die Französin ins Gefängnis müssen. (Symbolbild)

Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Bundespolizei kontrollierte eine 25-Jährige am Grenzübergang Palmrainbrücke in Weil am Rhein.
  • Überprüfung ergab: Seit September des vergangenen Jahres per Haftbefehl gesucht.
  • Grund war eine Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr – Ersatzfreiheitsstrafe drohte.
  • Die Frau konnte nicht zahlen, ihr Vater beglich 1600 Euro bei der Bundespolizei.
  • Damit verhinderte er die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am frühen Dienstagmorgen kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die Frau am Grenzübergang Palmrainbrücke in Weil am Rhein. Die Überprüfung ergab, dass diese seit September des vergangenen Jahres zur Festnahme ausgeschrieben war.

Verurteilt wegen Trunkenheit im Verkehr

Wegen Trunkenheit im Verkehr war die französische Staatsangehörige zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat sie die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Justizbehörde einen Haftbefehl erließ.

25-Jährige kann Geld nicht selbst aufbringen

Da die in Frankreich wohnhafte Frau nicht in der Lage war, die Gerichtsschulden vor Ort zu bezahlen, verständigte sie ihren Vater. Dieser brachte die geforderte Geldsumme auf und zahlte sie bei der
Bundespolizei ein.

Damit ersparte der Vater seiner Tochter eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe.