Aufgegriffen in Weil am Rhein
: Mehr als vier Jahre Haft

Nach 22 Jahren will ein Abgeschobener wieder einreisen. Allerdings muss er noch eine restlich zu verbüßende Strafe absitzen – es geht ins Gefängnis.
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red/pm
Weil am Rhein
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Polizei: ARCHIV - 15.03.2019, Bayern, Kempten: ILLUSTRATION - Ein Polizist mit Handschellen und einer Pistole am Gürtel steht vor einem Streifenwagen. (zu dpa: «Bundespolizei nimmt 28-Jährigen am Hamburger Flughafen fest») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bundespolizei hat einen 54-Jährigen aufgegriffen, der jetzt seine Reststrafe verbüßen muss.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Bundespolizei fasste einen 54-Jährigen in Weil am Rhein an der Palmrainbrücke.
  • Gegen den kosovarischen Staatsangehörigen lag seit 2004 ein Haftbefehl vor.
  • Er war 1999 wegen Betäubungsmitteldelikts zu elf Jahren Haft verurteilt worden.
  • Nach Teilverbüßung wurde er abgeschoben, nun reiste er erneut nach Deutschland ein.
  • Er muss die restlichen 1473 Tage Freiheitsstrafe antreten – Festnahme und Einlieferung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wegen eines Betäubungsmitteldelikts verhängte ein Gericht eine mehrjährige Haftstrafe. Nach Teilverbüßung erfolgte die Abschiebung des Mannes. Nach 22 Jahren versuchte er erneut, in die Bundesrepublik einzureisen, und muss nun die restliche Haftstrafe verbüßen.

An der Palmrainbrücke geschnappt

Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten am Sonntagabend den kosovarischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Palmrainbrücke in Weil am Rhein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass seit 2004 noch ein Haftbefehl gegen den 54-Jährigen zu vollstrecken war.

Wegen BTM zu elf Jahren verurteilt

Wegen eines Betäubungsmitteldeliktsverurteilte verurteilte ein deutsches Gericht den Mann im Jahr 1999 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren. Nach Teilverbüßung der Strafe, erfolgte die Abschiebung in sein Heimatland.

1473 Tage sind noch abzusitzen

Jetzt reiste der in Frankreich wohnhafte Mann erneut nach Deutschland ein und muss die restlichen 1473 Tage der Freiheitsstrafe verbüßen.

Die Bundespolizei nahm den Mann fest und verbrachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.