Villingen-Schwenningen: Tödlicher Unfall: Hat Verursacher mehrfach gefährlich überholt?
Villingen-Schwenningen - Nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf der B 523 zwischen Schwenningen und Tuningen sucht die Polizei Zeugen, die vor der Frontalkollision von dem Unfallverursacher überholt wurden. Die Ermittlungen der Polizei zu dem Fall sind noch nicht abgeschlossen.
Mit Bestürzung, Wut und Trauer haben viele Menschen auf die Nachricht des Unfalls am Samstagvormittag reagiert. Vor allem in den sozialen Netzwerken löste die Unfallursache Diskussionen aus. Denn der 44-Jährige aus dem Landkreis Tuttlingen hatte trotz Gegenverkehrs überholt.
"Tagtäglich fahre ich die Strecke und was ich dort schon mitbekommen habe darf man keinem erzählen", so eine Leserin auf der Facebook-Seite des Schwarzwälder Boten.
"Allgemein wird auf der Strecke viel überholt, das liegt daran, dass sie von Lastwagen stark befahren ist", bestätigt Polizeisprecher Dieter Popp. Aus diesem Grund hätte man bauliche Maßnahmen umgesetzt, um einen sicheren Überholvorgang zu gewährleisten. "Das hat zwar eine Entspannung herbeigeführt, aber trotzdem gibt es immer wieder solche Vorfälle", so Popp.
Einer dieser Vorfälle hat am Samstag zum Tod einer unschuldigen 58-Jährigen aus dem Ortenaukreis geführt. Der Unfallverursacher war gegen 11.15 Uhr frontal in den Seat der Frau, die mit Familienangehörigen unterwegs war, gerast. Eine 63-jährige Mitfahrerin wurde lebensgefährlich, ein 61-Jähriger schwerst verletzt – der Unfallverursacher erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Er liegt noch auf der Intensivstation.
Welche Strafe droht Unfallverursacher?
Nach Informationen des Schwarzwälder Boten ist der 44-Jährige schon vorher mehreren Zeugen mit seinem Fahrverhalten aufgefallen. "Der hat nicht überholt wenn frei, sondern nur wenn es gefährlich war", erzählte einer von ihnen. Kurz später kam es zu dem tödlichen Zusammenstoß.
Doch was droht ihm nach diesem schwerwiegenden Unfall? "Im schlimmsten Fall muss er tatsächlich ins Gefängnis", betont Popp.
Schließlich stehe die fahrlässige Tötung im Raum, für die bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. In solchen Fällen liegt es laut Aussagen des Sprechers jedoch auch im Ermessen des Gerichts, ob es sich um ein "Momentversagen" handelt oder ob sich der Fahrer allgemein rücksichtslos verhalten habe. "Habe man den Tod dann billigend in Kauf genommen, könne man von einem bedingten Vorsatz sprechen", beschreibt Popp die grundsätzlichen Überlegungen bei solchen Fällen.
Um dies zu klären, sucht die Polizei dringend weitere Zeugen. Insbesondere Verkehrsteilnehmer, die vor dem Verkehrsunfall auf der Strecke von Tuttlingen in Richtung Schwenningen von dem später am Unfall beteiligten schwarzen VW Golf überholt worden sind oder die den schwarzen Golf als Entgegenkommenden bei einem Überholvorgang oder sonst beobachtet haben, werden gebeten, sich mit dem Verkehrsunfallaufnahmedienst mit Sitz in Zimmern ob Rottweil (Telefon: 0741/348790) in Verbindung zu setzen.







