Villingen-Schwenningen: FC 08 muss Ex-Trainer Gehalt nachzahlen

»Das Maß ist voll«: Reiner Scheu, ehemals Cheftrainer des FC 08 Villingen, und der Verein haben einen Vergleich geschlossen.
Marc EichVillingen-Schwenningen - Der ehemalige Trainer des FC 08, Reiner Scheu, und der Verein haben am Montag vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen. 08 muss Scheu 24 600 Euro in sechs Raten bezahlen; die erste wird zum 31. Januar 2011 fällig.
Scheu hatte gegen seinen Rauswurf am 17. April dieses Jahres geklagt. Den Posten des Cheftrainers bekleidete Scheu seit 1. Juli 2008. Zum Zeitpunkt der Kündigung galt sein Vertrag beim Fußballclub noch für zweieinhalb Jahre.
Wie beim gestrigen Termin deutlich wurde, hatten sich Scheu und der FC 08 bereits außergerichtlich auf die genannte Summe geeinigt. Allerdings war in dem Betrag keine Verzinsung enthalten. Laut Geschäftsführer Wolfgang Gerster hatte der Verein darauf hingewiesen, dass bei einem höheren Betrag als 24 600 Euro durchaus die Gefahr einer Insolvenz bestanden hätte. "So können wir aber damit gut leben."
Scheu hat nach Angaben seines Anwalts versucht, zunächst auf gütlichem Weg an sein Geld zu kommen. Das sei ihm auch von einigen Vorstandsmitgliedern zugesagt worden. Nachdem er sich "jahrelang für den Verein aufgeopfert" habe, sei für ihn nun das Maß voll, erklärte Scheu. "Wenn der Verein nicht zahlen kann, soll er vors Insolvenzgericht gehen."
Scheu erlässt 5400 Euro
An diesem Punkt griff Arbeitsrichter Thomas Gluns ein. "Sie müssen den Ball flach halten", blieb der Jurist in der Fußballsprache. Bei einer Insolvenz, machte er klar, hätte Scheus Forderung wenig Aussicht auf Erfolg. Stattdessen schlug er beiden Parteien den so genannten Chicago-Vergleich vor. Von einem Chicago-Vergleich ist die Rede, wenn ein Gläubiger – oder Kläger – unter der Bedingung der regelmäßigen Ratenzahlung auf einen Teil seiner Forderung verzichtet. Das tut Scheu, indem er 08 einen Betrag von 5400 Euro erlässt. Die Besonderheit liegt darin, dass die volle geschuldete Summe sofort fällig wird, wenn eine Rate ausbleibt.
Um den FC 08 "in die Pflicht zu nehmen", setzte Gluns die Summe auf 30 000 Euro fest, die im Falle eines Fristverzugs berappt werden muss. "Das wird für Sie dann ganz eng", fügte Gluns an die Adresse des Vereins gerichtet hinzu.
Nach kurzer Beratungspause erklärten sich Scheu und der 08 mit dem Vergleichsvorschlag einverstanden. Der Verein entrichtet die geforderten 24 600 Euro in sechs Raten zu je 4100 Euro ab 31. Januar zum jeweils dem Quartalsende folgenden Monatsende. Die zweite Rate wird demnach zum 30. April fällig. Verspätet sich die Überweisung um mehr als acht Kalendertage, gilt die Vereinbarung als gebrochen. Dann müssen 30 000 Euro unverzüglich aufgebracht werden.