Strafe bis zu 100.000 Euro
: Wasserentnahme im Schwarzwald-Baar-Kreis verboten

Vier Landkreise im Einzugsgebiet der Oberen Donau verhängen umfassende Wasserentnahmebeschränkungen aufgrund anhaltender Trockenheit.
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(red/pm)
Schwarzwald-Baar-Kreis
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Donauaue

Seit dem 19. Juni ist die Wasserentnahme aus öffentlichen oberirdischen Gewässern verboten, hier die Donauaue bei Donaueschingen. (Archivbild)

Roger Müller
  • Vier Landkreise im Donau-Einzugsgebiet beschränken Wasserentnahmen wegen Trockenheit.
  • Im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt ab 19. Juni ein Entnahmeverbot aus öffentlichen Gewässern.
  • Verbot betrifft auch Kleinmengen, Gemeingebrauch und bestehende Genehmigungen – bis 30. September 2026.
  • Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
  • Behörden verweisen auf NIZ-Infos und bitten, Wasser sparsam zu nutzen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Durch die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen und die zu erwartenden hohen Temperaturen hat sich im Einzugsgebiet der Oberen Donau eine ausgeprägte Niedrigwasserlage entwickelt, teilt das Landratsamt mit.

Die unterdurchschnittlichen Niederschläge der vergangenen Monate haben zu niedrigen Grundwasserständen und geringen Abflüssen in den Fließgewässern geführt. Zusammen mit der kommenden Hitze sorgt dies für hohe Wassertemperaturen und geringe Sauerstoffgehalte in Flüssen, Bächen und Seen. Diese Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme der Gewässer haben und diese gefährden. Niederschläge in ausreichender Menge sind in den kommenden Wochen nicht zu erwarten.

Um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts auf ein Minimum zu begrenzen und die Gewässerökologie zu schützen, haben die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Zollernalbkreis und Sigmaringen beschlossen, die Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs einzuschränken oder zu untersagen. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September 2026.

Verbot tritt am 19. Juni in Kraft

Im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis tritt ab Freitag, 19. Juni, per Allgemeinverfügung ein generelles Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen oberirdischen Gewässern in Kraft. Das Verbot umfasst jegliche Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs, auch das Schöpfen mit Handgefäßen und das Entnehmen in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie alle bisher genehmigten Wasserentnahmen.

Verstöße gegen das Verbot der Wasserentnahme können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung und die Regelungen im Detail sind auf der Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis unter folgendem Link abrufbar: https://www.lrasbk.de.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation sind jederzeit im Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) verfügbar: https://niz.baden-wuerttemberg.de/. Die Landkreise appellieren an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, die verfügbaren Wasserressourcen, insbesondere auch das Trinkwasser, sparsam zu nutzen und die geltenden Regelungen zu beachten.

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