Rechtsanspruch für Grundschüler: VS kämpft mit Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Ab dem nächsten Schuljahr haben Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das sorgt für Herausforderungen auch bei der Stadt VS.
© Robert Kneschke - stock.adobe.coAb dem Sommer 2026 besteht für Kinder, die neu eingeschult werden, ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Und dieser schließt auch einen Großteil der Ferien ein. Für die kommunalen Schulträger ist damit viel organisatorischer Aufwand verbunden, wie Stefan Assfalg unlängst bei einem Pressetermin deutlich machte. Der Leiter des städtischen Amtes für Jugend, Bildung, Integration und Sport berichtete von großen Herausforderungen, die damit für die Verwaltung einhergehen.
Kommunen sind verpflichtet, ein Angebot bereitzustellen, das in der Regel eine Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche umfasst, einschließlich der Schulferien, mit Ausnahme von maximal vier Wochen Schließzeit.
Kommune muss für Angebote sorgen
Aber was heißt das konkret für die Stadt Villingen-Schwenningen? „Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Ganztagsförderung sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet. Das ist hier der Landkreis“, erläutert Stadtsprecher Patrick Ganter. Aber auch wenn eine Kommune nicht der örtliche Träger der Jugendhilfe ist, ist sie dennoch für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zuständig, da dieser Anspruch im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verankert ist und Kommunen eine herausragende Rolle in der Kinder- und Jugendhilfe spielen. Sie müssen sicherstellen, dass ausreichend und geeignete Angebote geschaffen werden, auch in Zusammenarbeit mit freien Trägern. Die Kommunen tragen somit „die Letztverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs“.
Was die Schulferienbetreuung angeht, hat Villingen-Schwenningen bereits vor vielen Jahren eine solche an städtischen Schulen installiert, die über den zeitlichen Umfang des Rechtsanspruches hinaus geht. Derzeit besteht in den Ferien die Betreuungsmöglichkeit in der Zeit von 7 bis 18 Uhr – also noch über das geforderte Maß von acht Stunden hinaus. Die Ferienbetreuung kann aktuell für wöchentlich 43 Euro ganztägig gebucht werden. Für eine halbtägige Schulferienbetreuung von 7 Uhr bis 12.30 Uhr wird den Eltern ein wöchentliches Entgelt von 22 Euro in Rechnung gestellt.
Kalkulation aus dem Jahr 2010
Die Schulferienbetreuung ist für die Stadt mit Kosten verbunden – dazu zählen insbesondere Personal-, Sach- und Bewirtschaftungskosten. Die Stadt trägt laut Sprecher Ganter den Großteil der Gesamtkosten, und die Elternentgelte decken nur einen geringen Teil der Kosten ab. Die derzeit gültigen Entgelte berufen sich auf einer Kostenkalkulation, die zuletzt im Jahr 2010 erstellt wurde. „Seitdem hat sich der tatsächliche Kostenaufwand deutlich erhöht, und die Elternentgelte sind unverändert geblieben“, erläutert Stadtsprecher Ganter.
Für die Stadtverwaltung ist die Gewährleistung des neuen Rechtsanspruchs auch deswegen eine Herausforderung, weil dafür unterm Strich wohl deutlich mehr Personal als bisher benötigt wird. Grundsätzlich macht der Stadtsprecher deutlich, dass der ab dem 1. August 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter insbesondere die kommunale Ebene „vor große personelle, strukturelle und finanzielle Herausforderungen“ stelle. Dies gelte im Speziellen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs während der Schulferien.
Die Rechtslage
Rechtsanspruch
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung hat. „Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt,“ erläutert Stadtsprecher Patrick Ganter.
Ferienregelung
Grundsätzlich gilt der Anspruch auch während der Ferien. Das ist neu. „Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln,“ fasst Ganter aber zusammen.
Neu in den Ortsteilen
Der Gemeinderat hat im September 2022 im Grundsatz beschlossen, dass an den Grundschulstandorten Weigheim-Mühlhausen, Marbach, Obereschach (Hauptstandort) und Pfaffenweiler ganztägige Betreuungsangebote, die dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder entsprechen, vorgehalten werden sollen. Der Ausbau der Angebote erfolgt bereits. Zum 15. September startet beispielsweise der Ganztagsbetrieb an der Grundschule Weigheim-Mühlhausen. Zur Umsetzung des Rechtsanspruches wird mehr Betreuungspersonal benötigt. Vor allem die Umsetzung der Schulferienbetreuung wird laut Stadtverwaltung zusätzliche Personalressourcen binden und einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Die Inanspruchnahme sei bisher nicht einschätzbar; ebenso lasse sich der finanzielle Mehraufwand hier bisher nicht auf den Cent beziffern.
Finanzierung
Zuletzt wurde berichtet, dass sich eine Einigung zwischen Land und Kommunen über die Finanzierung der Ganztagsbetreuung abzeichnet. So zeichnet sich demnach ab, dass das Land – bei Anrechnung der gewährten Bundeszuschüsse – 68 Prozent der Betriebskosten tragen wird.
