Mönchweiler Fall wirft Fragen auf
: Kindeswohlgefährdung – wann handeln?

Eine komische Beobachtung, das starke Gefühl, dass hier einem Kind geschadet wird. In Mönchweiler führte das zu einem Einsatz, der jedoch erfolglos war. Völlig übertrieben? Oder wann soll man die Polizei rufen?
Von
Cornelia Spitz
Mönchweiler
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Symbolbild: Wenn Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden, muss der Landkreis eingreifen.

ARCHIV - ILLUSTRATION: Schatten von Händen einer erwachsenen Person und der Kopf eines Kindes an einer Wand eines Zimmers am 12.01.2014 in Frankfurt (Oder) (Brandenburg). Am 25.02. wird in Magdeburg ein Leitfaden der Techniker Krankenkasse zur Früherkennung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung vorstellt. Foto: Patrick Pleul/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Wenn Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden, muss man eingreifen. Den richtigen Zeitpunkt und das richtige Maß zu finden, fällt jedoch vielen schwer.

Dpa
  • Zwei junge Männer meldeten in Mönchweiler eine mutmaßliche Kindeswohlgefährdung.
  • Sie sahen ein offenbar alkoholisiertes Paar mit Schulkind und Baby nachts im Abseits.
  • Die Polizei kam erst nach fast einer Stunde – die Männer fühlten sich nicht ernst genommen.
  • Polizei rät: Bei Verdacht anrufen, Einsätze werden je nach Lage priorisiert.
  • Anlaufstellen in VS: Kreisjugendamt, Polizei, BEKJ, Kinderschutzbund, psychol. Beratung, Pro Familia.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zwei junge Männer beobachteten in Mönchweiler Irritierendes: Zwei nach ihrer Wahrnehmung alkoholisierte Erwachsene – ein Mann und eine Frau – mit einem kleinen Schulkind und einem Baby im Kinderwagen, die quasi mitten in der Nacht unter der Woche in die Abgeschiedenheit gelaufen sind. „Das kam uns komisch vor“, sagte Constantin S. rückblickend. Sie riefen nach einem Gespräch mit den Personen die Polizei.

Doch dort fühlten sie sich nicht ernst genommen. Haben sie richtig gehandelt?

Was sollen Bürger in ähnlichen Situationen tun, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung befürchten, aber auch niemand Unschuldigen an den Pranger stellen wollen? Wir haben bei der Polizei nachgefragt.

Diffuse Ausgangslage

Eine verdächtige Wahrnehmung ist zunächst einmal nicht mehr als ein meist vager Verdacht. Und genau darin liegt die Krux: Vieles passiert fernab der Öffentlichkeit und ohne Zeugen. Sich einzumischen in den Privatbereich anderer kann da schnell als Grenzüberschreitung wahrgenommen werden. Und hinzu kommt: Es gibt vieles, das das Kindeswohl gefährden kann.

Nach Paragraf 8a des Strafgesetzbuches geht man von einer Kindeswohlgefährdung aus, „wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch das Handeln oder Unterlassen der Eltern (oder anderer Bezugspersonen) so stark beeinträchtigt wird, dass eine erhebliche Schädigung droht oder eingetreten ist.“ Und dazu kann auch die Vernachlässigung gehören. Laut Kinderschutzbund in Nordrhein-Westfalen ist das sogar die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung, wenn fürsorgliche Handlungen, die für die Versorgung und Entwicklung eines Kindes grundlegend wären, andauernd oder wiederholt unterlassen werden.

Wann man trotzdem handeln soll

Constantins schlichte Aussage, „Das kam uns komisch vor“, umschreibt es ganz gut. „Es war so ein Bauchgefühl“, sagte er später im Gespräch mit unserer Redaktion vor Ort in Mönchweiler.

Dieses Bauchgefühl, gepaart mit den Beobachtungen der beiden jungen Männer Constantin S. und Matteo S., ist eigentlich Anlass genug, sich gegebenenfalls Hilfe zu suchen. Dafür spricht auch die Statistik: Kindeswohlgefährdungen sind keine Seltenheit mehr. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Anzahl der Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung alleine in Deutschland von 18.630 im Jahr 2014 auf 41.397 zehn Jahre später. Ein geradezu explosionsartiger Anstieg also.

Der aktuelle Fall in Mönchweiler bietet nun Diskussionsstoff und wirft Fragen über das so späte Einschreiten der Polizei auf. Erst fast eine Stunde nach den verdächtigen Beobachtungen und dem Anruf der jungen Männer war ein Streifenwagen vor Ort.

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Polizeisprecher Daniel Brill beantwortet die Frage, was Bürger tun sollen, wenn ihnen eine solche Situation spanisch vorkommt, ganz klar: „Genau das, was die Männer in Ihrem Beispiel auch getan haben: die Polizei anrufen.“ Im aktuellen Fall sei die Situation anders eingeschätzt und deshalb erst verzögert reagiert worden. „Im Allgemeinen ist die Polizei durchaus auch in Engpässen, in denen Einsätze priorisiert werden müssen. Vereinfacht gesagt, muss der tödliche Verkehrsunfall vor einer Ruhestörung angefahren werden.“ Gegebenenfalls werde auch ein gerade laufender Einsatz abgebrochen, um direkt zum mutmaßlichen Tatort zu eilen.

Trotz der Irritationen über den Verlauf des Einsatzes in Mönchweiler gilt für die beiden jungen Männer unterm Strich also: alles richtig gemacht.

Kindeswohlgefährdung? Diese Anlaufstellen gibt es in Villingen-Schwenningen

Wer Rat und Informationen sucht, kann sich im Oberzentrum an diverse Stellen wenden.

  • Das Kreisjugendamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist als zentrale Stelle für den Kinderschutz und Gefahrenmeldungen zuständig. Sein Sitz ist in der Bahnhofstraße 6 in VS-Villingen, erreichbar ist es per Telefon unter 07721/9 13 79 61 sowie per E-Mail an jugendamt@lrasbk.de.
  • Die Polizei ist Ansprechpartner bei akuten Gefährdungssituationen oder außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes.
  • Das BEKJ – die Beratungsstelle für Eltern und Familien in Krisen. Hier gibt es kostenfreie, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Unterstützung bei Erziehungsproblemen und familiären Krisen. Kontakt per Telefon unter 07721/913 76 76 sowie per E-Mail an beratungsstelle-bekj-vs@lrasbk.de.
  • Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Villingen-Schwenningen unterstützt Familien, unterbreitet Erziehungsberatung und Entlastungsangebote. Erreichbar via Telefon unter 07721/6 29 90 oder mobil unter 0160/2 80 24 04.
  • Die Psychologische Beratungsstelle mit Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung, ein kirchlicher Zweckverband für Krisenberatung und familiäre Konflikte. Kontaktmöglichkeiten unter Telefon 07720/76 90.
  • Pro Familia Villingen-Schwenningen, hier gibt es Beratung zu Partnerschaft, Familienplanung und Krisensituationen nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07721/5 90 88.