Grundsteuer Bad Dürrheim
: Steigerung von bis zu 1000 Euro möglich

Weil der Bund und das Land aufgrund eines Gerichtsurteils die Grundlagen zur Berechnung der Grundsteuer geändert haben, wird es auch in Bad Dürrheim für die Haus- und Grundstücksbesitzer zum 1. Januar Veränderungen geben.
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(red/sb)
Oberndorf
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Besitzer von Eigentumswohnungen in größeren Mehrfamilienhäusern kommen aufgrund der neuen gesetzlichen Berechnungsgrundlagen ab 1. Januar 2025 bei der Grundsteuer meist günstiger weg. Auf dem Bild: Mehrfamilienhäuser im Gebiet Wennerhof.

Stadt Bad Dürrheim

In Bad Dürrheim sind sie besonders spürbar, weil hier die Bodenwerte in der Kernstadt im Vergleich zu denen in den sechs Ortsteilen zum Teil höher sind und es künftig aufgrund der veränderten Gesetzeslage nicht mehr darauf ankommt, wie hoch der Wert des Gebäudes ist, das auf dem Grundstück steht, teilt die Stadtverwaltung mit.

Fabian Goedecke, Leiter der Steuerstelle im Rathaus, weiß jetzt schon: „Die Grundsteuer für große Grundstücke in der Kernstadt wird deutlich steigen, während für Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern die Belastung sinkt.“

Tendenziell günstiger kommen dagegen die Eigentümer von Gewerbegrundstücken weg. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Belastung sich im Einzelfall gegebenenfalls erhöht. Wie der Leiter der Bad Dürrheimer Steuerstelle in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses feststellte, müssen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern in der Kernstadt, die auf großen Grundstücken stehen, in Extremfällen mit Mehrkosten von über 1000 Euro pro Jahr rechnen, beispielsweise im Kurgebiet, etwa in der Sonnenstraße.

Hoher Bodenwert in der Kernstadt

Wie Bürgermeister Jonathan Berggötz erläuterte, hängt dies damit zusammen, dass in der Kernstadt viele Grundstücke mit einem Bodenwert von um die 300 Euro pro Quadratmeter bewertet seien, in Hochemmingen dagegen um 120 und in den anderen fünf Ortsteilen von 55 oder 60.

„Wer ein Einfamilienhaus besitzt, muss davon ausgehen, dass er künftig mehr zahlen muss – in der Kernstadt sogar teilweise das drei- oder vierfache des bisherigen Grundsteuerbetrags“, so der Bürgermeister. Deshalb erwartet die Stadtverwaltung, dass die Versendung der neuen Grundsteuerbescheide zu einer beträchtlichen Anzahl von Reaktionen führen wird, wie beispielsweise Rückfragen oder Einsprüche.

Infoveranstaltung geplant

„Wir gehen davon aus, dass zahlreiche Haus- und Grundstückseigentümer aus der Kernstadt bei uns anrufen werden“, erklärte der Bürgermeister. Deshalb soll nach dem geplanten Gemeinderatsbeschluss für die neue Grundsteuersatzung am 28. November, eine Informationsveranstaltung für die Bürger angeboten werden. „Wir wollen darüber informieren, warum es mit der Grundsteuerreform zu großen Verschiebungen kommt und wie die Diskussionen im Gemeinderat verlaufen sind.“, so der Bürgermeister.

Hebesatz könnte auf 565 Punkte steigen

Allein um die Einnahmen der Grundsteuer B in der bisherigen Gesamthöhe (3,1 Millionen Euro) zu erzielen, muss die Stadt Bad Dürrheim den Hebesatz von derzeit 500 auf 557 anheben – und wenn man noch einen kleinen Puffer für Ungenauigkeiten haben wollte, auf 565.

Nun hat Bürgermeister Jonathan Berggötz aber in Anbetracht der gewaltigen Investitionen, die für Bad Dürrheim in den nächsten zehn Jahren anstehen, eine weitergehende Erhöhung des Hebesatzes ins Spiel gebracht.

Hebesatz auf 600 in Diskussion

Um die künftigen Aufgaben zu meistern, hält Jonathan Berggötz einen Hebesatz von 600 für absolut notwendig. Dies würde jährliche Mehreinnahmen von 241 000 Euro für die Stadtkasse bedeuten. „Viele Grundstückseigentümer, vor allem in den Ortsteilen, werden bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 600 immer noch weniger zahlen als bisher“, kündigte er an.

Gemeinderat entscheidet am 28. November

Letztlich entscheidet der Gemeinderat über die Höhe des Hebesatzes und Berggötz bat die Fraktionen, hierüber intensiv zu diskutieren. Auch Bewohner, die kein eigenes Grundstück oder Haus haben, sind von der Grundsteuer betroffen, denn sie wird von den Vermietern in Form von Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.

Neben der Grundsteuer kann die Stadt auch die Hebesätze der Gewerbesteuer, der Fremdenverkehrsabgabe, der Vergnügungs- und Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer selbst bestimmen. Allerdings muss die Stadt einen Teil der Gewerbesteuer wieder in Form einer Umlage an das Land abführen. Zudem machten Vertreter der Gemeinderatsfraktionen deutlich, dass im Moment eine Gewerbesteuererhöhung nicht angedacht ist. Dagegen hat die Stadt bereits vor wenigen Jahren die Zweitwohnungssteuer und die Vergnügungssteuer neu geregelt und erzielt hier deutlich mehr Einnahmen.

Gutachterausschuss legt Bodenrichtwert fest

Die Bodenwerte, die bei der Grundsteuer in die Bewertung der einzelnen Grundstücke einfließen, wurden vom Gutachterausschuss festgelegt, der für Bad Dürrheim in Zusammenarbeit mit der Stadt Donaueschingen gebildet wurde. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert innerhalb eines Gebietes mit ähnlicher Grundstücksnutzung, es ist also nicht der individueller Wert eines einzelnen Grundstücks. Gegen diesen vom Gutachterausschuss festgelegten Wert kann grundsätzlich weder Einspruch beim Finanzamt noch bei der Stadt eingelegt werden.

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