Großes Interesse von Firmen: So soll das Gewerbegebiet in Mönchweiler erweitert werden

Christine Bauer vom Büro FSP Stadtplanung stellt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Fohrenwald“ in Mönchweiler vor.
Monika Hettich-MarullNicht zuletzt wegen der hervorragenden Anbindung des Gewerbegebiets an die Bundesstraße 33 zwischen Offenburg und dem Bodensee hält diese Nachfrage auch weiterhin an.
Im Moment liegen bereits fünf konkrete Interessensbekundungen vor – in erster Linie für Kleingewerbe wie Handwerk und Büros. Deshalb soll nach Wunsch der Gemeinde das Gewerbegebiet nach Norden erweitert werden.
Im Besitz der Gemeinde befindet sich eine Fläche nördlich der Firma CTP (ehemals Zeyko). Hier besteht die Möglichkeit, das Gewerbegebiet Egert zu erweitern und der hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen kurz- bis mittelfristig nachkommen zu können.
Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf zu
Am Donnerstag billigte der Gemeinderat den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Fohrenwald“ und beschloss, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Parallel dazu wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Dabei bezieht sich die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf die Eingriffe, die nach dem bereits geltenden Bebauungsplan von 1981 bereits zulässig wären. Punktuell muss der Flächennutzungsplan jedoch geändert werden. Marco Braasch vom Büro Faktorgrün und Christine Bauer vom Büro FSP Stadtplanung stellten den Vorentwurf vor. Bei der Gestaltung des Baugebietes, so Christine Bauer, orientiere man sich an den bisherigen Erweiterungen im Gewerbegebiet Egert. Neben kleinteiligen Gewerbegrundstücken soll im Osten des Plangebietes eine große, zusammenhängende Gewerbefläche zur Verfügung gestellt werden.
Das Plangebiet ist rund 8,4 Hektar groß. Für die Umsetzung der Planung ist eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans nötig. Dem muss der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen zustimmen.
Auflagen für Kleinbetriebe zu restriktiv?
Als planungsrechtliche Grundlage soll der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt werden. Dabei gilt es, ein möglichst stimmiges Bild zu erreichen
Für Gemeinderat Lukas Weschle erscheinen die Auflagen für Kleinbetriebe und Handwerker zu restriktiv. Das würde Interessenten abschrecken. Für Marco Braasch bewegen sich die Auflagen jedoch absolut im Rahmen. Es gelte hier, Vorschriften einzuhalten. Über Details werde man sicherlich noch sprechen können.
Waldumwandlung – auch wenn kein Baum dort steht
Was besonders auf Kritik stieß, war die Behandlung der Fläche nach Natur- und Umweltschutzkriterien. Für das Bebauungsgebiet gibt es bereits einen gültigen Bebauungsplan. Dann wurde die ehemaligen Waldfläche als Flächentausch für Egert III herangezogen. Nach der Rodung der Fläche haben sich dort eventuell schutzrelevante Gebiete ausgeprägt. Nun muss die Gemeinde – auch wenn kein Baum mehr auf der Fläche steht – eine Waldumwandlung beantragen. Fällt die Fläche unter den Biotopschutz, muss die Gemeinde zusätzlich eine große Ausgleichsmaßnahme durchführen.
Gleich doppelt bestraft
Andreas Staiger sieht die Gemeinde damit gleich doppelt bestraft. „Hätten wir nach dem alten Bebauungsplan gehandelt und einfach über die gesamte Fläche eine große Halle geklatscht, wäre das okay.“ Weil man nun anders und eigentlich umweltschonender plane, müsse man dieses aufwendige Prozedere durchführen.