Gemeinderat spart: Die Vereine in Brigachtal müssen mehr bezahlen

Im Werk- und Vereinshaus hat unter anderem die Landjugend den Keller selbst ausgebaut. Bei ihr und den anderen Vereinen im Werk- und Vereinshaus wird es schwierig, herauszufinden, wer wie viel Heizung, Strom und Wasser verbraucht. (Archivfoto)
Hella Schimkat- Brigachtal ändert Vereinsförderrichtlinien – Zuschüsse werden teils reduziert.
- Gemeindeanteil an Verbrauchskosten vereinseigener Sportanlagen sinkt von 70 auf 50 Prozent.
- Bei Vereinen mit Jugendarbeit fallen Verbrauchszuschüsse von 40 auf 30 Prozent, mit Verpachtung 25.
- Ohne Jugendarbeit reduziert sich der Satz auf 20 Prozent; Einsparungen: rund 1250 und 2350 Euro.
- Antrag auf Förderung von Kindern unter zehn Jahren bei der LTG angenommen, Beschluss mit einer Gegenstimme.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Beteiligung der Gemeinde an den Verbrauchskosten, die dem Betrieb von vereinseigenen Sportanlagen dienen, beträgt derzeit 70 Prozent. Diese sollen auf 50 Prozent reduziert werden. Dies würde eine Entlastung für den Haushalt von rund 1250 Euro bedeuten.
Bei den Verbrauchskosten für Vereine mit vereinseigenen Sportheimen oder Sportanlagen wurde es kompliziert. Die Gemeinde habe sich bisher an den Verbrauchskosten bei Vereinen mit vorhandener Jugendarbeit und entsprechendem Übungsbetrieb mit einem pauschalen Anteil in Höhe von 40 Prozent (bei verpachteten Vereinsgaststätten mit 30 Prozent), ansonsten in Höhe von 25 Prozent beteiligt. Diese Fördersätze sollen anstatt 40 auf 30 Prozent (bei Verpachtung 25 Prozent) beziehungsweise 20 Prozent reduziert werden. Dies würde eine Ausgabenminderung für die Gemeinde in Höhe von rund 2350 Euro ergeben, trug Rechnungsamtsleiterin Martina Enderlein vor.
Bei der Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen gewährt die Gemeinde den Sportvereinen, die ausschließlich vereinseigene Anlagen nutzen, zur Unterhaltung und Pflege der kostenintensiven Außenanlagen einen Zuschuss in Höhe von 17,5 Prozent des nachgewiesenen Aufwandes. Fremdleistungen werden nur bezuschusst, wenn die Arbeiten zwingend von Fachfirmen auszuführen sind und vom Verein nicht in Eigenleistung ausgeführt werden können.
Beim Werk- und Vereinshaus keine Gebühr
Die anfallende Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben. Bei dem Werk- und Vereinshaus erhebt die Gemeinde keine Benutzungsgebühr von den Vereinen, da sie bei dem Umbau und der Einrichtung des Hauses viel Eigenleistung erbracht hatten. Bei den Verbrauchskosten haben die Vereine einen Eigenanteil in Höhe von 60 Prozent zu tragen.
Brita Krebs bemängelte bei der Förderung der Jugendarbeit, dass bei der LTG die Kinder unter zehn Jahren nicht gefördert werden, in der Musik sei das anders, so Brita Krebs. Sie fragte, wie Stromkosten auf dem Sportplatz ermittelt werden. Das beziehe sich auch auf den Wasserverbrauch. Das Höhenstadion laufe auf die Gemeinde, erklärte Bürgermeister Michael Schmitt.
An große Punkte herangehen
Was die in der Satzung aufgeführten Reduzierungen angehe, meinte Marius Effinger, den Haushalt auf dem Rücken der Vereine zu verbessern, was auch einen Riesenaufwand bedeute, halte er für nicht gut. „Wir müssen an die großen Punkte herangehen und nicht an die kleinen, die nichts bringen“, forderte er.
Thomas Huber pflichtete ihm bei, auch das Erheben von Grundsteuer lehnte er ab. Andreas Käfer fragte sich, wie die Vereine im Werk- und Vereinshaus, die ihre Räume unregelmäßig nutzen, zur Kasse gebeten werden sollen. „Wir ändern nichts an der Systematik“, antwortete Hauptamtsleiter Martin Weißhaar.
Schmitt unterstrich, die Gemeinde stehe voll hinter den Vereinen, trotzdem müsse an allen Stellen etwas zurückgefahren werden. „Wir wollen den Vereinen nicht versteckt etwas wegnehmen, kein Verein wird hintenrunterfallen“, so Schmitt. Wenn das mit der Grundsteuer schwierig werde, werde man sie so belassen, wie sie zurzeit ist, so Schmitt.
Bei einer Gegenstimme beschlossen
Dem Antrag von Brita Krebs, auch Kinder unter zehn Jahren bei der LTG zu fördern, wurde stattgegeben. Der Antrag auf Änderung der Vereinsförderrichtlinien wurde bei einer Gegenstimme, beschlossen.