Für den Ernstfall: So sucht sich die Feuerwehr ihre Übungsobjekte

Im Ernstfall muss jeder Handgriff sitzen. Deshalb übt die Feuerwehr regelmäßig. (Symbolfoto)
Marc EichEin Feuer ist in der Garage eines Mehrfamilienhauses ausgebrochen. Der Rauch zieht durch das gesamte Treppenhaus. Die Anwohner müssen evakuiert werden. Tritt dieses oder ein ähnliches Szenario ein, muss die Feuerwehr schnellstmöglich zur Stelle sein und handeln. Damit die Rettung der Menschen und das Bekämpfen des Feuers möglichst reibungsfrei ablaufen, übt die Feuerwehr regelmäßig für den Ernstfall.
Diese Übungen finden oft in öffentlichen Gebäuden statt. Doch auch in privaten Wohnhäusern bieten sie sich natürlich an. Aber wie kommt die Feuerwehr auf ihre Übungsobjekte? Und wer wählt diese aus?
„Die sucht in der Regel der Kommandant in Absprache mit seinem Stellvertreter oder dem Abteilungsausschuss aus“, sagt Reinhold Engesser, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Schwarzwald-Baar e.V. Der Kommandant mache sich Gedanken darüber, was sich die Feuerwehr für das Jahr vornehmen sollte: „Da muss man überlegen, was bisher gut lief und was vielleicht noch nicht so gut lief und welche Übungen dann Sinn machen“, erklärt der Verbandsvorsitzende.
Kommandant entscheidet, welche Übungen sinnvoll sind
Entscheide sich der Kommandant beispielsweise für ein Mehrfamilienhaus, stehe in der Regel die Menschenrettung bei der Übung im Mittelpunkt. „Der Löschangriff ist dann eher sekundär, um die Kameraden zu beschäftigen“, weiß Engesser. Ist das Übungsobjekt in Privatbesitz, gehe die Feuerwehr natürlich auf die Eigentümer oder die Hausverwaltung zu, um eine Übung abzusprechen. Bei öffentlichen Gebäuden werden die jeweils zuständigen Personen angesprochen: „Beim Rathaus würden wir den Bürgermeister fragen, beim Kindergarten die Leitung, beim Kirchturm den Pfarrer“, führt der Verbandsvorsitzende aus.
Normalerweise werden diese Personen auch frühzeitig angesprochen, sagt Engesser: „So eine Übung plant man nicht an einem Tag und macht sie dann am nächsten.“ Darauf müsse man schon vorbereitet sein.
Privatpersonen können Häuser als Übungsobjekte anbieten
Übrigens können Privatpersonen ihre Häuser der Feuerwehr auch aktiv als Übungsobjekte anbieten. „Die Feuerwehr ist immer froh und dankbar, wenn irgendjemand kommt und das macht“, sagt Engesser. Vor allem Gebäude, die eine gewisse Höhe haben, seien beliebte Objekte für Übungen mit der Steckleiter. „Es ist ja auch ein Unterschied, ob ich jemanden aus dem ersten Stock die Treppe heruntertragen oder ob ich eine Person durch ein Fenster retten muss. Da ist man schon froh, wenn man so ein Objekt hat.“
In der Regel vermeide die Feuerwehr es, in die Wohnräume zu gehen, um nichts kaputt zu machen und keinen Dreck zu hinterlassen. Man beschränke sich meist auf Bastel- oder Kellerräume, Treppenhäuser und Garagen, sagt Engesser. Er selbst habe es noch nie erlebt, dass ein Eigentümer nach einer Übung verärgert war. „Man passt da schon auf.“
Auch alte Fahrzeuge dienen zur Übung
Auch alte Fahrzeuge können der Feuerwehr zu Übungszwecken angeboten werden. „Wenn ich ein Auto habe, das sowieso auf den Schrottplatz kommt, kann ich auch noch eine technische Hilfeleistung daran üben“, sagt Engesser. Der Eigentümer müsse das kaputte Fahrzeug anschließend jedoch trotzdem fachgerecht entsorgen.
Bürger sollen sich gerne bei der für sie zuständigen Feuerwehr melden, wenn sie dieser etwas anbieten können. Die Wehrleute würden solche Angebote oft dankend annehmen.