Tipps für Schwerbehinderte
: Bei St. Georgener Gesundheitswoche geht es um Rechte und Hürden

Zum Auftakt der Gesundheitswoche in St. Georgen erklärte der Sozialrechtsreferent des VdK, was Betroffene über den Grad der Behinderung wissen müssen.
Von
Stephan Hübner
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Volker Benzing, Sozialrechtsreferent des VdK, sprach bei der Gesundheitswoche über Rechte, Hilfen, Vorteile und Fallstricke von Schwerbehindertengraden.

Stephan Hübner

Um Rechte, Hilfen, Vorteile und Fallstricke von Schwerbehinderung ging es beim ersten Vortrag der Gesundheitswoche in St. Georgen. Volker Benzing, Sozialrechtsferent des VdK, sprach zunächst über den Verband als sozialpolitische Interessenvertretung für 2,3 Millionen Mitglieder in ganz Deutschland. In Baden-Württemberg gibt es 34 Beratungsstellen.

Behinderungen seien Abweichungen von körperlicher und geistiger Fähigkeiten oder seelischer Gesundheit vom typischen Zustand für mehr als sechs Monate, entscheidend sei die Beeinträchtigung der Teilhabe an der Gesellschaft. Das habe nichts mit Erwerbsminderung zu tun.

Der Antrag laufe über die Schwerbehindertenstelle des Landkreises, entscheidend sei nicht die Diagnose, sondern deren Auswirkungen als Funktionsbeeinträchtigungen.

Die medizinische Prüfung erfolge fast immer per Aktenlage, das Wichtigste sei deshalb die Sachaufklärung durch einen Arzt, die Vorgehensweise aber kein Teil ärztlicher Ausbildung. Als Problem sah Benzing, dass Auswirkungen unabhängig vom Beruf beurteilt werden. Als Beispiel nannte er Höhenangst, die bei Dachdeckern deutlich problematischer ist als bei Büromitarbeitern.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird recht restriktiv festgelegt, liegt bei Taubheit eines Ohres gerade einmal bei 20, beim Verlust eines Auges oder einer Niere bei 30, erst beim Verlust eines Unterschenkels oder einer Hand bei 50. Blindheit führt zu GdB 100. Für bestimmte Beeinträchtigungen seien die Behinderungsgrade befristet.

Voraussetzungen für verschiedene Erleichterungen

Benzing beschrieb Voraussetzungen für verschiedene Merkzeichen, welche die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV, die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Zusatzurlaub, vorzeitige Altersrente ohne Abzüge oder Ermäßigungen bei Automobilclubs oder Fluggesellschaften erlauben. Mit Vorsicht zu genießen sei ein erhöhter Kündigungsschutz, weil man beweisen müsse, dass man die Behinderung brauche, um den Arbeitsplatz zu erlangen oder zu behalten. Selbst eine Schwerbehinderung sei keine Garantie für einen Arbeitsplatz.

Bei Verweigerung des GdB sind Widerspruch oder Klage möglich, der VdK kann unterstützen. Allerdings riet Benzing nicht in jedem Fall zu diesem Vorgehen, da die Verfahren 300 und 500 Euro kosten und es nur wenige Fachanwälte in Sachen Sozialrecht gibt. Nützlich sei eine Rechtsschutzversicherung, um einen Gutachter zu bezahlen. Die Beweislast liege aber beim Antragsteller, in Villingen-Schwenningen die Korrektur einer Entscheidung im Widerspruchsverfahren bei unter zehn Prozent, bei einer Klage bei etwa 17 Prozent.

Behinderungsgrad kann auch sinken

Ein Verfahren könne aber Sinn machen, um eine Entscheidung hinauszuzögern, da zum Beispiel beim Eintritt in die Rente der aktuelle GdB gelte. Trotzdem müsse man beim Änderungsantrag insbesondere bei einem bereits vorhandenen hohen GdB aufpassen, da der dank strengerer Auflagen auch sinken könne.

Das Schwarzwälder BAARometer
Montag - Freitag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis Montag bis Samstag im kompakten Überblick.