Stromverbrauch explodiert
: Asylbewerber in Schonach tragen Mehrkosten künftig selbst

Die Gemeinde Schonach reagiert auf stark gestiegene Stromverbräuche in Flüchtlingsunterkünften. Künftig erhalten die Bewohner eine Pauschale und tragen Mehrkosten selbst.
Von
Claudius Eberl
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Der Stromverbrauch in Flüchtlingsunterkünften in Schonach ist zum Teil stark gestiegen. Darauf reagiert nun die Gemeinde. (Symbolfoto)

imago//Weingartner-Foto

Ende September 2025 beschloss der Gemeinderat erstmals eine Satzung zur Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Damit wurde die Unterbringung von Asylbewerbern aus dem privatrechtlichen Mietverhältnis auf eine öffentlich-rechtliche Grundlage gestellt, was die Beitreibung von Mieten für die Verwaltung vereinfacht.

Damals wurde die festgesetzte Pauschalmiete auf Basis der Echtkosten aus dem Jahr 2024 kalkuliert, auch die Stromkosten waren enthalten. Allerdings stellte man nun fest, dass die Stromverbräuche bei einzelnen Asylbewerbern in enorme Höhen gestiegen waren.

Als Beispiel führte die Verwaltung die Kosten für einen einzelnen Asylbewerber an, dessen Verbrauch höher war als bei einer vierköpfigen Familie. Da die Gemeinde die Stromkosten in der Kalkulation und somit der Satzungspauschale berücksichtigt hatte, muss man nun die Mehrkosten für den Stromverbrauch nun übernehmen.

Lösung gesucht

Zwar erstattete das Landratsamt die Kosten, allerdings sei dies aus erzieherischer Seite nicht zielführend, ein Lernverhalten und somit die Absenkung des Stromverbrauches könne so nicht erreicht werden. Entsprechend suchte man nach einer Lösung.

Nach Absprache mit dem Sozialamt wurde vereinbart, dass die Stromkosten aus der Kalkulation herausgenommen werden und das Landratsamt den Asylbewerbern eine Pauschale für den Strom erstattet. Die Strom-Lieferverträge werden dann wie bei Mietern üblich auf diese umgeschrieben und müssen auch von diesen bezahlt werden. Da die Pauschale des Landratsamtes wohl deutlich unter den tatsächlichen Kosten liegen dürften, müssen die betreffenden Personen die Mehrkosten aus ihrer Hilfeleistung bezahlen, was zumindest bei den Stromkosten einen erzieherischen Effekt möglich machen würde.

Entsprechend musste die Satzung geändert werden. Der Gebührensatz soll dann bei 323 Euro für eine erwachsene Person liegen. In Kraft treten sollte die Änderung bereits zum 1. März 2026.

Andere Regelung für Wohngemeinschaften

Allerdings kann die Umstellung für Wohngemeinschaften so nicht umgesetzt werden, da ein einzelner Bewohner als Zahlungspflichtiger für den Strom aufkommen müsste. Bei Wohngemeinschaften mit bis zu zehn Bewohnern wäre das für den Zahlungspflichtigen eine extreme Härte. Hier soll daher weiterhin die Gebühr von 337 Euro pro Person gelten.

Julika Reiner wollte wissen, ob es denn überhaupt Wohngemeinschaften gebe. Ja, so Steffen Dold, und zwar drei an der Zahl. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Das Schwarzwälder BAARometer
Montag - Freitag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis Montag bis Samstag im kompakten Überblick.