Solarstrom in Langenbach
: Gemeinderat macht Weg für PV-Anlage frei

Der Gemeinderat hat den Weg für die Photovoltaik-Anlage Rappeneck I freigemacht. Das letzte Wort vor der Realisierung hat allerdings die Bundesnetzagentur.
Von
Stefan Heimpel
Oberndorf
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Nach der Sitzung des Gemeinderats rückt die Realisierung der PV-Anlage Rappeneck I näher. (Symbolfoto)

dpa/Marijan Murat

Endgültig beschlossen wurden Bebauungsplan und Flächennutzungsplan im Hinblick auf die Photovoltaik-Anlage Rappeneck I in Langenbach.

2023 hatte der Gemeinderat einen Bebauungsplan für die von der Naturenergie Hochrhein geplante Freiflächenanlage auf den Weg gebracht. Nach der ersten Auslegung wurden bereits Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Nun musste der Bebauungsplan und die ebenfalls notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für dieses Gebiet noch einmal öffentlich ausgelegt werden.

In der abschließenden Sitzung war nun Stadtplaner Patrik Chrzan aus Erfurt online zugeschaltet und stellte die letzten Maßnahmen und Änderungen vor. Noch mal angepasst wurde die maximal versiegelbare Fläche für diese Anlage ebenso wie die Maßnahmen zum Naturschutz. Geklärt wurde auch, dass nach einer Überprüfung für diese Anlage keine Löscheinrichtung installiert werden muss. Auch die Sichtbarkeit der Anlage im Rahmen des Landschaftsschutzes wurde noch einmal exakt überprüft.

Realisierung der Anlage

Auf jeden Fall wird diese Fläche nun auch im Flächennutzungsplan als „sonstiges Sondergebiet für Photovoltaik“ ausgewiesen, damit die Anlage hier überhaupt errichtet werden darf.

Henrik Dezman fragte nach, ob man noch in diesem Jahr mit der Realisierung dieser Anlage rechnen könne. Dafür muss aber noch geklärt werden, ob die Genehmigung von der Bundesnetzagentur erteilt wird, wie sie für größere Anlagen erforderlich ist. Hier ist die Nachfrage durch das große Angebot mit solchem Strom relativ hoch, man hofft bei der Naturenergie allerdings auf einen positiven Bescheid bei der nächsten Ausschreibung für solche EEG-Anlagen im Sommer. Nach einem positiven Ergebnis werde man gleich loslegen.

Vom Gemeinderat gab’s dazu dann vier Beschlüsse: zum einen mussten die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowohl zum Bebauungsplan wie zum Flächennutzungsplan berücksichtigt und beschlossen werden. In der Folge wurden dann sowohl der Bebauungsplan als auch die Änderung des Flächennutzungsplans vom Gemeinderat genehmigt.

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