Schonacher Verwaltung informiert: Neue Regelung betrifft auch Vereinsfeste

Informationen über die neuen Regeln kommen aus dem Schonacher Rathaus.
Gemeindeverwaltung SchonachDie rechtlichen Vorgaben für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes haben sich mit dem Jahreswechsel geändert. Darauf weist die Schonacher Gemeindeverwaltung Gewerbetreibende hin.
Und darum geht es: Es besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht für Personen, Gruppen und Vereine, welche aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen. Nicht mehr notwendig ist ein Genehmigungsverfahren. Dieses wird durch die Anzeige ersetzt.
Wie die Gemeindeverwaltung informiert, ist künftig eine schriftliche Anzeige nötig – am besten per E-Mail. Diese muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Verwaltung eingegangen sein – diese Frist ist notwendig, „da wir rechtzeitig verschiedene Stellen über die geplante Veranstaltung informieren müssen“, heißt es aus dem Rathaus.
Gebühren fallen – zumindest vorläufig – keine an, sofern die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wird. Die Anzeige muss alle relevanten Angaben zur Veranstaltung enthalten; ein entsprechendes Formular gibt es auf der Webseite der Gemeinde, www.schonach.de.
Fragen beantworten im Bürgerbüro Frank Klausmann unter E-Mail f.klausmann@schonach.de und Heidrun Reiner unter E-Mail h.reiner@schonach.de.