Schönwald startet Testphase: Nimmt damit die Bürokratie ab?

Kommunen können testen, wie sich Bürokratie abbauen lässt. Schönwald startet den Versuch. (Symbolbild)
picture alliance/dpaIn der zweiten Sitzung des Jahres ging es für den Schönwälder Gemeinderat um Bürokratieabbau – was sich zunächst gar nicht danach anhört. Das Gremium hatte zu entscheiden, ob man mehrere Anträge zum „Regelungsbefreiungsgesetz“ stellen sollte. Das kommunale Gesetz ist Ende Oktober 2025 in Kraft getreten und wurde als Erprobungsgesetz bis 31. Dezember 2030 befristet.
Ziel sei es, so Hauptamtsleiter Andreas Herdner, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle für eine landesweite Übernahme zu prüfen. Zu diesem Zweck lasse das Gesetz für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von landesrechtlichen Regelungen zu. Damit können Kommunen neue Lösungen bei der Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit ausprobieren und testen, ob damit Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden können.
Weiteres Ziel des Gesetzes sei es, den Kommunen erprobungshalber zu ermöglichen, den Herausforderungen des demografischen Wandels flexibel und mit örtlich angepassten Lösungen zu begegnen. Der Anwendungsbereich umfasse nicht nur Personal-, Sach- und Verfahrensregelungen, sondern grundsätzlich alle landesrechtlichen Regelungen, welche die kommunale Aufgabenerfüllung und die Erfüllung der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden betreffen. Auch ein Aufgabenverzicht kann Gegenstand einer Befreiung sein. Befreiungen von landesrechtlichen Vorgaben für die Aufgabenerfüllung durch Landesbehörden oder Vorgaben, die für privatwirtschaftliche Unternehmen oder alle Bürger gelten, seien nicht möglich.
Bundes- und EU-Recht dürfen nicht entgegenstehen, Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden. Einem Antrag solle im Einklang mit den Zielen des Gesetzes stattgegeben werden, es sei denn, es entstünde Gefahr für Leib und Leben oder es stünden Belange des Gemeinwohls entgegen. Antragsberechtigt ist der Bürgermeister, er hat den Gemeinderat umgehend zu informieren.
Die Verwaltung möchte die Möglichkeiten des neuen Regelungsbefreiungsgesetzes nutzen und sich an mehreren Sammelanträgen beteiligen. Zudem will sie einen eigenen Antrag auf Abweichung von einem Paragrafen zum Klimagesetz Baden-Württemberg stellen, ebenso einen Antrag auf Ausnahme von der Kompensationsverzeichnis-Verordnung sowie einen auf Abweichung eines Paragrafen des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes. Der Gemeinderat schloss sich diesem Ansinnen an.