Martin-Luther-Straße in Mönchweiler: Diese Details sind zur Sanierung bekannt

Die Martin-Luther-Straße in Mönchweiler wird demnächst in mehreren Abschnitten saniert. (Archivfoto)
Marcel DorerBürgermeister Rudolf Fluck war zufrieden mit dem Verlauf der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, die auf ein unerwartet großes Interesse der Bevölkerung stieß.
Der Gemeinderat beschloss vorausschauend kostenintensive aber zukunftsweisende Projekte, welche die Lebensqualität in der Gemeinde weiter steigern. Das Interesse des Publikums betraf vor allem den von Tobias Meyer von den Bit-Ingenieuren vorgestellte erste Entwurfsplan mit Kostenberechnung und Ausschreibungsbeschluss des ersten Bauabschnitts der Martin-Luther-Straße.
Anhand von Fotos veranschaulichte dieser den dringenden Sanierungsbedarf der einem Flickenteppich gleichenden Trasse. Die Gesamtsanierung der Trasse erfolgt in drei Bauabschnitten, wobei sich die aktuell zur Diskussion stehende Sanierung für das laufende Jahr in einer Kostenhöhe von 680 000 Euro von der Hindenburgstraße bis zu Haus Nummer 10 erstreckt.
Gesamtmaßnahme in drei Abschnitte unterteilt
Die Sanierungsdauer von jedem Bauabschnitt beträgt rund sechs Monate. Fluck informierte, dass die Teilung der Gesamtmaßnahme in drei Abschnitte die Belastung für die Anwohner reduziert.
Zudem sicherte er den Anwohnern vor jedem Bauabschnitt Veranstaltungen zu, in denen über die Einschränkungen und möglichen Auswirkungen informiert wird. Für die Anwohner fallen aufgrund der Sanierung keine Mehrkosten an.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die vorgestellte Entwurfsplanung für die Gesamtmaßnahme und beauftrage die Verwaltung, den ersten Bauabschnitt der Sanierung zur Ausführungsplanung zu bringen. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen zeitnah ausgeschrieben werden.
Anpassung der Friedhofssatzung
Einstimmig befürwortete der Gemeinderat in seiner Sitzung zudem die Anpassung der Friedhofssatzung an die neuen gesetzlichen Vorschriften. Damit legte er den Grundstein für eine erhöhte Rechtssicherheit, Transparenz und Verständlichkeit.
Zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit mit St. Georgen und zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserressourcen für beide Kommunen stimmte der Gemeinderat der Erneuerung der Stehlebrunenleitung zu. Sie soll auch die Basis für ein Strukturgutachten für die Wasserversorgung legen, in welchem die Fördervoraussetzungen für eine interkommunale Verbindungsleitung nach St. Georgen aufgezeigt sind.
Um dieses zweite Standbein der Trinkwasserversorgung zu planen und in Betrieb nehmen zu können, nimmt die Verwaltung zeitnah Gespräche mit der Nachbargemeinde auf.
Ziel ist es, einen Förderantrag für die interkommunale Wasserleitung bis zum 30. September einzureichen, um das Gesamtprojekt zwischen 2027 und 2029 realisieren zu können.