Kommunale Wärmeplanung
: Gemeinderat beschließt Neustart

Da die Kommunale Wärmeplanung inzwischen gesetzlich verpflichtend ist für Kommunen, rechnet die Gemeinde mit einer besseren Förderung.
Von
Hans-Jürgen Kommert
Gütenbach
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Heiz- und Betriebskosten in Berlin

Die Kommunale Wärmeplanung soll unabhängiger machen von fossilen Brennstoffen.

Marcus Brandt/dpa
  • Gütenbach stoppt die freiwillige Wärmeplanung und startet neu nach gesetzlichen Vorgaben.
  • Der Bewilligungsbescheid von Ende 2024 sah 78.570 Euro Kosten und 55.367 Euro Förderung vor.
  • Jetzt ist die KWP verpflichtend – Konnexitätsmittel erhöhen die Förderchancen.
  • Die Verwaltung schreibt ein Fachbüro aus und macht Kosten beim Land geltend.
  • Regelmäßige Berichte zum Fortschritt im Konvoi Oberes Bregtal sind beschlossen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Jahr 2023 beschlossen die Kommunen Furtwangen, Gütenbach und Vöhrenbach, für eine freiwillige Kommunale Wärmeplanung einen Förderantrag im Konvoi zu stellen, mit damals 80 Prozent Förderquote aus Landesmitteln.

Der Bewilligungsbescheid von Ende 2024 aufgrund des gemeinsamen Förderantrags weist Kosten in Höhe von 78.570 Euro und bewilligte Fördermittel in Höhe von 55.367 Euro aus, hieß es bei der Diskussion über dieses Thema in einer Sitzung des Gemeinderates Gütenbach. Bis zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, wie sich das Bundesgesetz in Richtung verpflichtender Erstellung eines Wärmeplanes entwickeln würde.

Daher wurde den Kommunen empfohlen, über das Landesprogramm Fördermittel zu beantragen und in eine freiwillige Kommunale Wärmeplanung (KWP) einzusteigen. Nach Erhalt des Förderbescheides sollte eine Ausschreibung erfolgen und ein Fachbüro mit der Planung beauftragt werden. Mittlerweile ist die KWP eine verpflichtende Aufgabe, die über das Konnexitätsprinzip besser gefördert wird. Daher sei ein jetziger Einstieg kein finanzieller Nachteil.

Die Konnexitätsmittel für die Ersterstellung einer KWP betragen bis ins Jahr 2029 10.000 Euro pro Jahr plus 22 Cent je Einwohner und Jahr – mal vier Jahre. Für die Fortschreibung der Wärmepläne für die Jahre 2029 und 2030 erfolge nochmals eine Zuweisung in Höhe von jährlich 3000 Euro zuzüglich neun Cent je Einwohner. Für die Kommunen im Konvoi Oberes Bregtal werde eine überschlägige Berechnung der Zuweisungen nachgereicht.

Gegenüber den bereits bewilligten Fördermitteln ergeben sich voraussichtlich deutliche finanzielle Verbesserungen, so Bürgermeisterin Lisa Hengstler. Daher schlug sie vor, die freiwillige Kommunale Wärmeplanung (KWP) nicht mehr fortzusetzen, mit Rückgabe des Bewilligungsbescheides. Der Gemeinderat entscheide sich zur Fortführung der (KWP) im Rahmen des interkommunalen Konvois Oberes Bregtal gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Die Verwaltung werde beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen, insbesondere die Ausschreibung und Vergabe der kommunalen Wärmeplanung an ein Fachbüro. Ebenso werde die Verwaltung beauftragt, den Anteil der entstehenden Kosten gegenüber dem Land im Rahmen des Konnexitätsausgleichs geltend zu machen. Die Verwaltung berichte dem Gemeinderat regelmäßig über den Fortschritt, die Zusammenarbeit im Konvoi und die Mittelverwendung. Das Gremium folgte den Vorschlägen einstimmig.

Das Konnexitätsprinzip

Das Konnexitätsprinzip ist im deutschen Staatsrecht verankert und besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. Das heißt, dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen („wer bestellt, bezahlt“). Dies führt im föderalistischen System oft zu der Klage, dass Kommunen bestimmte Aufgaben des Bundes (oder des Landes) übertragen werden, diese aber nicht für die vollen Kosten aufkommen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

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