Gebühren in Triberg: Wasserpreis bleibt stabil

Die Verbrauchsgebühr für Trinkwasser bleibt in Triberg stabil. (Symbolbild)
© Brian Jackson – stock.adobe.comIn der Dezembersitzung des Gemeinderats Triberg steht die Einbringung des Haushalts auf der Tagesordnung. Doch davor müssen einige Dinge geregelt werden, unter anderem kommunale Steuern und Abgaben.
Daher standen auf der Tagesordnung der Novembersitzung nun die Themen Wasser- und Abwassergebühren.
Dabei gab es erfreuliche Nachrichten: Die Verbrauchsgebühr für Wasser kann nach umfangreicher Kalkulation auf dem aktuellen Niveau von 3,85 Euro je Kubikmeter verbleiben. Trotz der Baumaßnahmen der vergangenen Jahre wie der Neubau des Hochbehälters Heidenstein und die derzeit laufenden Arbeiten zum Anschluss an die Furtwanger Quellen, laufende Unterhaltungsaufwendungen und weiteren Investitionen wie die Ultrafiltration könne der Preis beim Trinkwasser angepasst werden, so die Aussage der Verwaltung.
In der Kalkulation, die in den Gemeinden jährlich durchgeführt werden sollte, errechnete Christin Rinnus, Leiterin der Finanzverwaltung, diesen Wert. Die verbrauchte Wassermenge habe erstmals wieder das „Vor-Corona-Niveau“ erreicht. Aufgrund anstehender Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen sowie der Tatsache, dass in der Gebührensatzung eine Gewinnerzielungsabsicht enthalten sei, könne der Preis jedoch nicht gesenkt werden.
Jährliche Kalkulation
Da gleich im Anschluss auch das Thema „Abwassergebühr“ mit noch besseren Nachrichten anstand, bezogen sich alle Aussagen der Gemeinderatsmitglieder auf beide Tagesordnungspunkte. So stellte Klaus Wangler (CDU) mit großer Freude fest, dass sich die jährliche Neukalkulation bewährt habe. Auch Michael Hummel (FWV) fand diese Entwicklung sehr erfreulich, wie er sagte. Mike Mauscherning (SPD) zeigte sich überrascht, dass es trotz höherer Verbrauchswerte günstiger werde.
Ein wenig konsterniert zeigte sich Kämmerin Christin Rinnus: Neben den neuen Gebühren wurden die Vorgaben der Preisangabenverordnung in die Satzung mit eingepflegt. Diese sähen eine Angabe des Preises mit Netto- und Bruttobetrag vor. „Gemäß der Vorgaben ist der Bruttobetrag mit vier Nachkommastellen anzugeben“, erklärte sie.