„Falkenmoos“ in Königsfeld: Künftig herrscht Ordnung – Bebauungsplan wurde beschlossen

Unter anderem der Betriebserweiterung eines bestehenden Autohauses dienen die Änderungen des Flächennutzungs- und Bebauungsplans „Falkenmoos“.
Stephan HübnerDer Gemeinderat hat der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans „Falkenmoos“ zugestimmt. Bürgermeister Fritz Link bezeichnete das Vorhaben als „zentral für die Entwicklung im Außenbereich“.
Hintergrund ist die bisher ungeordnete Umwandlung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude in Wohn- und Gewerbeflächen durch Einzelbaugenehmigungen.
Die geplante Erweiterung betrifft einen bestehenden, genehmigten Gewerbebetrieb. Die Abwägung der 120 eingegangenen Einwendungen zeige, dass auch kleinste Bedenken sorgfältig geprüft worden seien.
Zufahrten bleiben gesichert
Michael Schröder vom Büro „Stadtlandschaften“ erklärte, dass die Ausweisung als Mischgebiet ausschließlich Gewerbenutzung erlaubt, die das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigt. Ziel sei vor allem die Sicherung bestehender Gebäude. Hinweise des Regierungspräsidiums auf ein Anbauverbot entlang der Landesstraße und auf ein Zufahrtsverbot seien berücksichtigt – zusätzliche Zufahrten seien ohnehin nicht geplant.
Die untere Naturschutzbehörde äußerte grundsätzliche Bedenken zum Landschaftsbild. Vorgeschlagene Überdachungen vorhandener Stellplätze seien nicht umsetzbar, da sie den Auflagen widersprächen. Der Forderung des Landwirtschaftsamtes nach 20 Metern Abstand zu landwirtschaftlichen Flächen komme man nach. Uwe Götz, der die Flächen bewirtschaftet, wies darauf hin, dass sein Arbeitsgerät 18 Meter breit sei.
Landesnaturschutzverband lehnt Vorhaben ab
Nabu, BUND und der Landesnaturschutzverband lehnten das Vorhaben ab und argumentierten, es bestehe kein Planungsbedarf. Schröder widersprach und betonte, dass ohne abgestimmte Planung künftige Konflikte durch unstrukturierte Entwicklungen drohten. Auch Bürgerkritik an Betriebserweiterung und Überplanung wies er zurück.
Entgegen den Befürchtungen der Anwohner handle es sich nicht um eine „grüne Wiese“, sondern um eine Arrondierung und den am besten geeigneten Standort.
Nebenanlagen und Stellplätze seien im bisher nicht überbaubaren Bereich zulässig; bestehende Baugenehmigungen sichern dies ausdrücklich. Sichtfelder und Ein-/Ausfahrten würden nicht beeinträchtigt, sichere Zufahrten seien gutachterlich bestätigt. Be- und Entladungen erfolgen auf dem Betriebsgelände, nicht auf der Straße.
Planung bleibt unverändert
Die Oberflächenentwässerung sei über landwirtschaftliche Flächen geregelt, die Höhenentwicklung der Erweiterung liege unter der der Bestandsgebäude, und der ökologische Ausgleich werde über Ökopunkteguthaben früherer Maßnahmen abgedeckt.
Ein neues Gutachten bestätige, dass keine Artenschutzverstöße vorliegen. Werbeanlagen seien weiterhin nicht zulässig, Änderungen an Dach und Fassadengestaltung gebe es nicht. Schröder wies darauf hin, dass von Bürgern und Anwälten angeführte Rechtsprechungen andere Sachverhalte betreffen.
Bernd Möller nannte die Planung eine „hochkomplexe Geschichte“ und forderte, dass man nun „einen Knopf draufmachen“ solle. Der Gemeinderat nahm die Entwürfe für Flächennutzungs- und Bebauungsplan an und beschloss die zweite öffentliche Auslegung.