Mit Alkohol am Steuer: Motorrollerfahrer flüchtet in Schramberg vor Polizei und greift Beamte an

Ein 26-Jähriger hat sich einer Polizeikontrolle in Schramberg entzogen und im Anschluss zwei Polizisten verletzt. (Symbolfoto)
Jan Woitas/dpa- Schramberg: Ein 26-Jähriger entzog sich in der Nacht auf Freitag einer Kontrolle.
- Er floh mit dem Motorroller über Firmengelände und Gehwege und ignorierte Anhaltezeichen.
- Gegen 2 Uhr wurde er an seiner Wohnanschrift gestellt – zwei Polizisten wurden leicht verletzt.
- Der Mann wehrte sich, trat einem Beamten gegen die Schulter und beleidigte die Einsatzkräfte.
- Verdacht auf Alkoholeinfluss: Er musste zur Blutentnahme und erwartet mehrere Anzeigen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein mutmaßlich betrunkener Motorrollerfahrer hat in der Nacht zum Freitag zunächst die Anhaltezeichen der Polizeibeamten missachtet und diese bei der anschließenden Kontrolle angegriffen.
Laut Polizei war der 26-jährige Mann gegen 1.30 Uhr mit seinem Motorroller auf der Rottweiler Straße unterwegs, als ihm ein Streifenwagen entgegenkam. Als die Polizeibeamten dem Kleinkraftrad folgten, fuhr der Fahrer zunächst über ein Firmengelände sowie einen Gehweg davon.
Kurze Zeit später konnte die Polizeistreife den Rollerfahrer an der Turn- und Festhalle erneut feststellen. Beim Erblicken des Streifenwagens fuhr der 26-Jährige sofort los und missachtete die Anhaltezeichen der Polizei. Über einen schmalen Fußgängerweg konnte er erneut flüchten.
Gegen 2 Uhr konnte der 26-Jährige schließlich beim Eintreffen an seiner Wohnanschrift angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Hierbei setzte er sich heftig gegen die Polizisten zur Wehr, trat einem Polizeibeamten gegen die Schulter und beleidigte die Beamten auf das Übelste. Zwei Polizisten erlitten leichte Verletzungen.
Da sich Anhaltspunkte für eine alkoholische Beeinflussung ergaben, musste der
Mann die Beamten zur ärztlichen Blutentnahme zum Polizeirevier begleiten.
Er wird sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des
tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.