Regeln in Schopfheim
: Das gilt für das Feuerwerk in der Silvesternacht

Klare Regeln und hohe Strafen bei Verstößen gibt es in Schopfheim in Sachen Feuerwerk. Hier ein Überblick.
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PM
Schopfheim
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Raketen sind in der Altstadt verboten.

Lino Mirgeler/dpa

Die Stadtverwaltung Schopfheim weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie II (dazu zählen Raketen, Batterien, Böller) gemäß Paragraf 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden von Feuerwerk verboten. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Diese Regelung gelte nicht für Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis, heißt es in der Mitteilung der Stadt.

In der Altstadt verboten

Unabhängig vom Zeitraum sei das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten.

Darüber hinaus gelte aufgrund einer Allgemeinverfügung vom 12. November 2018 in der historischen Altstadt von Schopfheim ein vollständiges Verbot für das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern der Kategorie II am 31. Dezember und am 1. Januar Betroffen sind unter anderem die Straßen „Am Stadtgraben“, Hauptstraße (bis Haus Nr. 43), Chupferschmiedgäßli, Entegaststraße ab Haus Nr. 9 einschließlich der Konrad-von-Rötteln-Straße, Wallstraße sowie die Altstadt insgesamt.

Hohe Strafe bei Verstoß

Die Stadt erinnert außerdem daran, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorie II gesetzlich verboten ist. Beim erlaubten Abbrennen sind die Sicherheitsvorschriften des Sprengstoffrechts zwingend einzuhalten. Verstöße gegen die genannten Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro geahndet werden, wie die Stadt betont.

Sie bittet alle Bürger um Beachtung dieser Vorschriften und um ein verantwortungsbewusstes Verhalten zum Schutz von Menschen, Gebäuden und der historischen Altstadt, heißt es abschließend.