Gemeinderat: Trinkwasser kommt in Häg-Ehrsberg vor Windkraft

Windräder gibt es auf dem Rohrenkopf bei Häg-Ehrsberg bereits, weitere sollen kommen. Die Gemeinde bewertet das Schutzgut Trinkwasser aber höher als die Erzeugung von Strom durch Windkraft.
Verena WehrleZur Teilfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee zur Windenergie hat der Gemeinderat Häg-Ehrsberg in seiner jüngsten Sitzung eine Stellungnahme abgegeben. Er hofft, dass die Anmerkungen und Bedenken bei der weiteren Fortschreibung berücksichtigt werden und das Flächenziel erreicht wird. Beraten wurde über die Gebiete Langenberg/Wegscheidenkopf (VRG Wind 18), Katzenmoos/Kreuzwald (VRG 19) und Rohrenkopf/Steinbühl (VRG 20).
Die Räte sprachen sich dafür aus, das Vorranggebiet Langenberg/Wegscheidenkopf aus der weiteren Planung herauszunehmen. Im Bereich Katzenmoos/Kreuzwald sei die Gemeinde mit einer Teilstreichung im Bereich 1 einverstanden, im Gebiet Herrenschwander- und Wannenkopf seien geringe Flächen aus der weiteren Planung genommen worden.
Allerdings nicht in dem Maß wie von der Gemeinde in ihrer Stellungnahme gefordert. Daher wiederholte die Gemeinde, dass in diesem Bereich zu den bereits bekannten und berücksichtigten Quellen und deren entsprechenden Schutzgebieten noch weitere Quellen lägen, die noch nicht erfasst seien. Eine künftige Erfassung könne wegen der Folgen des Klimawandels und der häufigeren Dürren daher nicht ausgeschlossen werden.
Die Gemeinde bewertet das Schutzgut Trinkwasser höher als die Erzeugung von Strom durch Windkraft. Sofern das Vorranggebiet weiterhin in diesem Umfang in der Planung bleiben würde, wolle die Gemeinde ihre Belange und Bedenken im Rahmen ihrer Rechte als Flächeneigentümer durch eigene Beschränkungen und Auflagen durchsetzen. Als Beispiele wurde die Einhaltung von Abständen zu Wohnbebauung von 900 Metern und zu Wasserschutzgebieten von 500 Metern genannt.
Im Vorranggebiet Rohrenkopf/Steinbühl laufe aktuell die Planung zur Erweiterung des Windparks, wie in der Sitzung zu erfahren war. Die Gemeindeverwaltung hofft, dass diese in einem vertretbaren Maß bleibt, damit es nicht zu einer Überlastung der Region kommt. Die Fläche im Norden des Gebiets müsse noch weiter reduziert werden. Der Abstand vom letzten Wohnhaus bis zur Kreisgrenze Richtung Osten (Gemarkung Todtmoos) betrage lediglich etwa 550 Meter. Somit ist der Abstand des eingezeichneten Vorranggebiets noch geringer und sei daher eine untragbare Belastung für die dortigen Anwohner. Die Gemeindeverwaltung fordert, die dortige Fläche noch weiter zu reduzieren.
Flächenziel nicht unterschreiten
Zugleich hofft sie, damit das regionale Flächenziel nicht zu unterschreiten, weil sonst die Steuerungswirkung der Teilfortschreibung entfallen würde. In diesem Fall würde auch für die zurückgestellten Bereiche wieder der ungesteuerte Zustand gelten, ohne planerische Einflussmöglichkeiten der Kommunen oder des Regionalverbands.
Eine Unterschreitung des Flächenziels wäre für die Gemeinden im Regionalverband fatal, daher wird die Streichung im Gebiet von Rohrenkopf/Steinbühl (VRG 20) einer im Gebiet Katzenmoos/Kreuzwald (VRG 19) vorgezogen. Im VRG 19 hätte die Gemeinde weiterhin Einflussmöglichkeiten als Eigentümer, im VRG 20 nicht.
Förderung der Landwirte
Jan-Henrich Faßbänder, vom Fachbereich Regionalentwicklung des Biosphärengebiets Schwarzwald, erläuterte nochmals die Verlängerung der Vereinbarung von 2016. Auf Anfragen der Landwirte, sagte er Fördermöglichkeiten zu sowie Unterstützung bei den Anträgen. Ratsmitglied Christian Waßmer sprach eine Förderung aller Landwirte und die mögliche Gründung einer Genossenschaft an.
Genossenschaft gründen
Ebenso diskutierte das Gremium über den Schlachthof in Schönau diskutiert. Auch dabei erklärte Faßbänder, dass die Gründung einer Genossenschaft vom Vorteil wäre. Es sollten möglichst alle mitmachen, Versuche habe es ja bereits gegeben, weshalb Faßbänder sein Hilfe anbot.
Dem Abschluss einer Änderungssatzung zum Biosphärengebiet Schwarzwald mit einer Laufzeit von fünf Jahren stimmte der Gemeinderat zu.