Verdächtige Handwerker
: Teerkolonne bietet Arbeiten in Epfendorf an und flüchtet

Am Freitagnachmittag hat eine ausländische Teerkolonne in Epfendorf-Harthausen einem Anwohner Teerarbeiten angeboten und nach Verständigung der Polizei die Baustelle verlassen.
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(red/pz)
Epfendorf
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Polizei

Als der Hauseigentümer bei der Frage nach Barbezahlung misstrauisch wurde, verständigte er die Polizei. (Symbolfoto)

Lino Mirgeler/dpa
  • In Epfendorf-Harthausen bot eine Teerkolonne einem Anwohner Teerarbeiten an.
  • Nach mündlicher Vereinbarung begannen mehrere Arbeiter mit zwei Fahrzeugen die Einfahrt zu teeren.
  • Als Barzahlung verlangt wurde, bestand der Hauseigentümer auf Rechnung und rief die Polizei.
  • Die Arbeiter brachen ab, verließen die Baustelle ohne Bezahlung und flohen vor Eintreffen der Beamten.
  • Die Polizei warnt vor Haustürgeschäften und rät zu schriftlichen Angeboten mit Kontaktdaten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Epfendorf-Harthausen hat eine ausländische Teerkolonne am Freitagnachmittag ihre Dienste angeboten und ist später geflüchtet.

Nach Angaben der Polizei sprach ein Mann bereits zur Mittagszeit einen 41-jährigen Anwohner an und bot an, dessen Einfahrt neu zu teeren. Nach einer mündlichen Vereinbarung begann die aus mehreren Arbeitern bestehende Kolonne mit den Arbeiten. Zum Einsatz kamen zwei Fahrzeuge.

Als die Arbeiter den vereinbarten Betrag in bar verlangten, der Hauseigentümer jedoch auf eine Rechnung beziehungsweise eine Überweisung bestand, wurde dieser misstrauisch und verständigte die Polizei. Daraufhin brachen die Arbeiter ihre Tätigkeit ab, verließen die Baustelle ohne Bezahlung und entfernten sich noch vor dem Eintreffen der Beamten.

Hinweise der Polizei

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Risiken sogenannter Haustürgeschäfte hin. Insbesondere bei ungefragt angebotenen Handwerkerleistungen wie Dach-, Pflaster- oder Teerarbeiten sowie Fassadenreinigungen sei Vorsicht geboten.

Verbraucher sollten nur Handwerker beauftragen, die sie selbst bestellt haben oder die angekündigt wurden. Zudem empfiehlt die Polizei, stets ein schriftliches Angebot oder einen Vertrag mit vollständigen Kontaktdaten des Anbieters zu verlangen. Misstrauen sei angebracht, wenn Dienstleistungen ungewöhnlich günstig angeboten werden, zu einer schnellen Entscheidung gedrängt oder ausschließlich Barzahlung verlangt wird.

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