Das sagt die Polizei: Fasnet und Alkohol am Steuer - wie groß ist das Problem wirklich?

Aktuell werden häufig Autofahrer kontrolliert die unter Alkoholeinfluss stehen. (Symbolfoto)
dpa/Uwe Anspach„Polizei zieht alkoholisierten Fahrer raus“, „Autofahrer mit 1,7 Promille auf Autobahn gestoppt“ oder „Unfallflucht mit 1,5 Promille – Zeugen melden Fahrer“. Diese Schlagzeilen tauchen in Polizeiberichten häufig auf.
Erst am vergangenen Sonntagmorgen wurden in Kehl gleich vier Autofahrer unter Alkoholeinfluss aus dem Verkehr gezogen. Der Eindruck liegt nahe, dass Alkohol am Steuer zunehmend zum Problem wird, möglicherweise begünstigt durch die Fasnetszeit.
Doch bestätigt die Statistik diesen Eindruck? Fabian Herkommer, Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, dass für die Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar zuständig ist, ordnet die Lage ein. Grundlage seiner Einschätzung ist eine Auswertung der Verkehrsunfälle mit Alkoholeinfluss aus den Jahren 2021 bis 2024. Demnach habe es im Jahr 2022 einen Anstieg gegeben.
„Im Anschluss waren die Zahlen rückläufig und befanden sich für 2023 und 2024 auf gleichbleibendem Niveau“, erklärt Herkommer. Konkret liege die Zahl der Verkehrsunfälle mit Alkoholeinfluss bei rund 310 pro Jahr. Die Unfallstatistik für das Jahr 2025 liege derzeit noch nicht vor.
Saisonale Häufung der Straftaten
Ob Verkehrsteilnehmer insgesamt nachlässiger würden oder mehr Alkohol konsumierten, lässt sich laut Herkommer nicht sagen. Auch eine saisonale Häufung – etwa rund um Fasnetsveranstaltungen – sei statistisch nicht erkennbar.
Zwar zeige die Auswertung für das Jahr 2024 erhöhte Werte im März, Juli, September, Oktober und Dezember mit jeweils mehr als 30 Unfällen. Im Jahr 2023 hingegen sind die Höchstwerte in den Monaten Mai, Juni, September, Oktober und November registriert worden. „Sich wiederholende saisonale Häufungen sind hierbei nicht zu verzeichnen“, so Herkommer.
Bei der Straftat des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterscheidet die Polizei zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit. Herkommer erläutert: „Die relative Fahruntüchtigkeit gilt ab 0,3 Promille, wobei hier zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erforderlich sind.“ Komme es in diesem Zustand zu einem Verkehrsunfall, werde in der Regel eine solche Ausfallerscheinung angenommen, sodass eine Straftat vorliege. „Die absolute Fahruntüchtigkeit gilt ab 1,1 Promille – hier sind dann keine Ausfallerscheinungen erforderlich, um eine Straftat zu verwirklichen.“ Für Fahrradfahrer liege dieser Grenzwert bei 1,6 Promille.
Diese Strafen drohen
Je nach Sachverhalt drohen unterschiedliche Strafmaße. So kann eine sogenannte folgenlose Trunkenheitsfahrt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden, auch bei fahrlässigem Handeln.
Deutlich schwerer wiegen Fälle, in denen alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit mit grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten einhergeht und dadurch Leib oder Leben Anderer gefährdet werden. In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
Neben der Ahndung setzt die Polizei verstärkt auf Prävention. „Präventiv wird das Themenfeld ‚Alkohol‘ – und auch Drogen – durch die Vortragsreihe ‚No Game‘ vermittelt“, erklärt Herkommer. Die Zielgruppe seien junge Fahrer im Alter von etwa 16 bis 24 Jahren. Dabei kämen auch Fahrsimulatoren, Rausch- und VR-Brillen sowie sogenannte Rauschparcours zum Einsatz, um die Auswirkungen von Alkohol realitätsnah zu verdeutlichen.
Zunehmend gewinne zudem das Internet als Präventionsplattform an Bedeutung. Vorbeugende Botschaften würden über Soziale Medien verbreitet, sowohl durch Polizeidienststellen als auch durch Ministerien und zahlreiche Partner. Kampagnen wie „Don’t drink and drive“ würden zusätzlich durch großflächige Plakate im öffentlichen Raum begleitet.
„Alkolocks“ als langfristige Lösung
Neben Aufklärung und Kontrolle rückt die Frage in den Fokus, welche Maßnahmen künftig dazu beitragen könnten, Fahrten unter Alkoholeinfluss von vornherein zu verhindern. Ein Instrument, das dabei immer wieder diskutiert wird, sind sogenannte Alkohol-Interlocks. Dies ist ein System, das das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern soll. Es besteht aus einem Atemalkohol-Messgerät, das mit einer Wegfahrsperre verbunden ist.
Eine generelle Verpflichtung zum Einbau sogenannter Alkohol-Interlocks („Alkolocks“) besteht in Deutschland bislang nicht. Der Einsatz erfolge freiwillig oder im Rahmen von Pilotprojekten, so Herkommer. Seit Juli 2024 müssten Neufahrzeuge in der EU über eine Schnittstelle für solche Systeme verfügen.
Die Vision Zero bis 2030
Eine verpflichtende Einführung würde nach Einschätzung Herkommers „zweifelsfrei helfen, die alkoholbedingten Unfallzahlen auf dem Weg zur ‚Vision Zero‘ zu minimieren“. Alkohol gehöre weiterhin zu den wesentlichen Ursachen schwerer Verkehrsunfälle, insbesondere durch verlangsamte Reaktionen, eingeschränktes Sehvermögen und erhöhte Risikobereitschaft. Überdurchschnittlich häufig betroffen seien Fahrer zwischen 16 bis 44 Jahren.
Die „Vision Zero“ verfolgt das Ziel, keine Todesopfer oder Schwerverletzten im Straßenverkehr zu verzeichnen. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung ist festgelegt, die Zahl der Verkehrstoten von 2010 bis 2030 um 60 Prozent zu senken, von landesweit 494 Getöteten im Jahr 2010 auf perspektivisch 198 im Jahr 2030.
