Koch will Chef töten: Blutspur durch Rottweil – jetzt spricht der Bundesgerichtshof

Polizisten berichteten von der Blutspur, die sie durch die Stadt verfolgten (Symbolbild).
dpa/PichlerDer Fall hatte in Rottweil für Aufsehen und großes Entsetzen gesorgt: Ein zur Tatzeit 49-jähriger Beschäftigter eines Restaurants hatte seinen Bekannten und Arbeitgeber im November 2023 nach einer Auseinandersetzung niedergeschlagen und ihm mit dem zerbrochenen Flaschenhals einer Bierflasche lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt. Das Opfer floh stark blutend durch die Stadt.
Im November 2024 fiel dazu am Landgericht Rottweil das Urteil: sieben Jahre und sechs Monate Haft sowie eine Zahlung von 40000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Der Verurteilte ging dagegen in Revision.
Wie das Landgericht jetzt mitteilt, verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26. Mai (Az.: 1 StR 101/25) die Revision des im Jahr 1974 geborenen Angeklagten chinesischer Staatsangehörigkeit als unbegründet. Dem Mann wurden die Kosten seines Rechtsmittels sowie die dem Nebenkläger entstanden Auslagen auferlegt.
Mit Tötungsvorsatz zugestochen
Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil hatte den Angeklagten unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Karlheinz Münzer, des versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
Dank Hilfe überlebt
Dem lag laut Mitteilung zugrunde, dass der Angeklagte nach einem Streit seinen Arbeitgeber auf die Straße verfolgte. „Dort schlug er den Geschädigten mit einer Bierflasche nieder und stieß den dadurch abgebrochenen Flaschenhals dem am Boden liegenden mit Tötungsvorsatz in das Handgelenk. Der Geschädigte erlitt hierdurch eine lebensgefährliche Schnittverletzung. Ihm gelang es zu fliehen und überlebte dank der Hilfe eines befreundeten Gastronomen und anschließender ärztlicher Versorgung“, heißt es.
Die 1. Schwurgerichtskammer hatte außerdem festgestellt, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz einer Alkoholisierung nicht rechtserheblich vermindert war.
Das Urteil des Landgerichts vom 5. November 2024 ist damit rechtskräftig und der Fall abgeschlossen – er dürfte vielen aber weiter im Gedächtnis bleiben.
