Handwerkskammer im Kreis Rottweil
: Das muss man zum Umgang mit Asbest jetzt wissen

Experte Peter Schürmann von der Handwerkskammer Konstanz warnt vor unvorsichtigem Umgang mit Asbest. Das kann nicht nur schwere gesundheitliche Folgen haben, sondern auch rechtliche.
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(red/pm)
Kreis Rottweil
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Asbestentsorgung

Wer mit Asbest unvorsichtig umgeht, riskiert seine Gesundheit.

dpa/Wüstneck

Wer Vorschriften missachtet, riskiert schwere Gesundheitsfolgen, hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen.  Die Bildungsakademie der Handwerkskammer bietet jetzt einen Sachkundelehrgang an.

Ein Schlitz für eine Stromleitung, Bohrlöcher fürs Regal, alte Fliesen von der Wand entfernen – auf vielen Baustellen sind das Routinehandgriffe. In Häusern, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, können solche Arbeiten jedoch krebserregenden Asbeststaub freisetzen, ohne dass man ihn sieht oder riecht.

Peter Schürmann, Umweltschutzberater der Handwerkskammer Konstanz, warnt Handwerker und Privatpersonen vor unvorsichtigem Umgang mit dem Material. Trotz des Verbots gab es laut Berufskrankheitenstatistik der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Deutschland 2024 rund 1200 Todesfälle durch asbestbedingte Berufskrankheiten.

Schürmann rät Betrieben recht-zeitig Fachwissen über Kurse bei der Handwerkskammer aufzubauen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Denn Asbest steckt nicht nur in sichtbaren Faserzementplatten am Dach oder an der Fassade, sondern auch in Putzen, Spachtelmassen, Fensterkitten und Fliesenklebern.

Bedrohung für die Gesundheit

Solange Asbest gebunden und unbeschädigt ist, besteht meist keine akute Gefahr. Doch wenn asbesthaltige Baustoffe bei Renovierungsarbeiten mechanisch bearbeitet werden, können Asbestfasern freigesetzt werden. So können asbesthaltige Baustoffe zur Bedrohung für die Gesundheit werden.

Pflichten für Eigentümer und Betriebe

Viele Häuslebauer, die einen Großteil ihrer Renovierungsarbeiten in Eigenleistung erbringen, wüssten nichts von der Gefahr oder unterschätzen sie. „Sowohl Handwerksunternehmen als auch Privatpersonen sind dazu verpflichtet, bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien dafür zu sorgen, dass die direkt Beteiligten sowie die Nachbarschaft und die Umwelt geschützt sind“, weist Peter Schürmann auf die gesetzliche Regelung hin.

Er rät, Fachbetriebe für die Arbeiten mit Asbest belastetem Material zu beauftragen. Um zu vermeiden, dass Fasern freigesetzt und eingeatmet würden, sei eine enge Zusammenarbeit von Hausbesitzern und Handwerkern notwendig. Deshalb wurde die Gefahrstoffverordnung verschärft: Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten veranlasst, etwa als Eigentümer, Bauherr oder Vermieter, muss dem ausführenden Unternehmen vor Beginn Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte sowie zu vermuteten Gefahrstoffen zur Verfügung stellen. Reichen diese Angaben nicht aus, müssen Betriebe den Verdacht klären – etwa durch fachgerechte Beprobung und Laboranalyse – bevor gearbeitet wird.

Warum Asbest so gefährlich ist

Warum Asbest so gefährlich ist, erklärt Schürmann so: „Asbestfasern sind mikroskopisch klein, aber lang und dünn. Der Körper kann sie nicht abbauen. In der Lunge reizen sie das Gewebe und können langfristig zu Vernarbungen und Krebserkrankungen führen.“ Außerdem drohen rechtliche Konsequenzen beim falschen Umgang mit Asbest.

„Ich empfehle zum Schutz der eigenen Gesundheit und aus Haftungsgründen gegenüber Nachbarn einen Fachbetrieb zu beauftragen, der das Gebäude zumindest überprüft“, so Schürmann. Für den, der die Vorgaben nicht beachte, könne es ansonsten „richtig teuer“ werden.

Auch für die Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe gelten strenge Maßstäbe: „Das ist gefährlicher Abfall“, sagt er. Wer asbesthaltige Materialien über den Restmüll entsorge, der mache sich strafbar. Sie müssen getrennt, staubdicht verpackt, gekennzeichnet und über zugelassene Wege entsorgt werden.

Raumausstattermeister Matthias Schiefer aus Konstanz weist darauf hin, dass auf Altbaustellen oft mehrere Schadstoffe zusammenkommen. Beispiel Boden: Taucht unter dem Parkett ein schwarzer, teerhaltiger Kleber auf, kann er krebserregende und erbgutverändernde PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten und muss fachgerecht entfernt werden.

„PVC-Belag mit Fliesenmuster aus den 1970er- und 1980er-Jahren, der oft in Küche oder Fluren verlegt wurde, ist zu 90 Prozent mit Asbest belastet“
Matthias Schiefer
Raumausstattermeister

Auch bei bestimmten alten Bodenbelägen oder Klebstoffen ist Asbest nicht ausgeschlossen. Sein Rat an Eigentümer und Betriebe: Bei Verdacht nicht einfach schleifen oder abstemmen, sondern erst die Materialien prüfen lassen. „PVC-Belag mit Fliesenmuster aus den 1970er- und 1980er-Jahren, der oft in Küche oder Fluren verlegt wurde, ist zu 90 Prozent mit Asbest belastet“, so Schiefer.

Fortbildungen zum richtigen Umgang

Die Bildungsakademie Rottweil bietet verschiedene Fortbildungen an: Die zweitägige Fortbildung „Sachkunde Asbest – integrierter ASI-Lehrgang nach Anlage 4c der TRGS 519“ findet am 10. und 11. Juli sowie am 16. und 17. Oktober in der Bildungsakademie Rottweil statt.

Asbest

Asbest wurde auch „Wunderfaser“ genannt, weil er eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend dämmt und die Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese verwebt werden können. Mit diesen Voraussetzungen konnte sich Asbest in der Werftindustrie für die Schifffahrt, in der Wärmedämmung, der Bauindustrie, der Autoreifenindustrie und für Textilien im Bereich des Arbeitsschutzes und der Filtration durchsetzen. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Staaten verboten, unter anderem in den USA (für bestimmte Anwendungen erlaubt), der EU und der Schweiz (seit 1990). Heute steht meist die Entsorgung im Vordergrund.

Die nächste Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde bei Asbestarbeiten findet am Freitag, 25. September, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Bildungsakademie Rottweil statt. Beide Kurse sind förderfähig. Anmeldungen unter www.bildungsakademie.de. Kontakt: Peter Schürmann, Umweltschutzberater, 07531/205-375, pe-ter.schuermann@hwk-konstanz.de.

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